Änderung harmonisierter Normen betreffend Aufzüge mit geneigter Fahrbahn und Drahtseile aus Stahldraht
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1199
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1199 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 hinsichtlich harmonisierter Normen für Aufzüge mit geneigter Fahrbahn und zur Berichtigung des genannten Beschlusses hinsichtlich harmonisierter Normen für Drahtseile aus Stahldraht
Betroffen von diesem Beschluss sind Unternehmen, die oben angeführte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
I. Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 wird wie folgt geändert:
- Eintrag 3 wird gestrichen.
- Folgender Eintrag 3 a wird eingefügt:
3a. | EN 81-22:2021 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 22: Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn. |
II. In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 werden die Einträge 13, 14 und 16 gestrichen.
Der Beschluss wurde am 12. Juli 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag nach dessen Veröffentlichung in Kraft.
Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 12. Januar 2024.
Link
Weitere Informationen
- Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/76 über harmonisierte Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge zur Unterstützung der Richtlinie 2014/33/EU
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Grundlegende Informationen zur CE-Kennzeichnung auf wko.at