Änderung der PIC Verordnung − Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 643/2022
Mit der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 – PIC Verordnung wurde das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel umgesetzt.
Betroffen sind alle Unternehmen, die bestimmte Chemikalien (Pestizidwirkstoffe, Industriechemikalien) aus dem Zollgebiet der Union ausführen oder in das Zollgebiet der Union einführen wollen.
Mittels der Verordnung (EU) 2022/643 erhalten in der Verordnung (EU) 649/2012 folgende Anhängen eine neue Fassung:
Anhang I
- Teil 1: Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien
- Teil 2: Liste der Chemikalien, die Kandidaten für die PIC-Notifikation sind
- Teil 3: Liste der Chemikalien, die dem PIC-Verfahren unterliegen
Anhang V - Chemikalien und Artikel, für die ein Ausfuhrverbot gilt
- Teil 1: Persistente organische Schadstoffe, wie sie in den Anlagen A und B des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe aufgeführt sind, gemäß den dortigen Bestimmungen
- Teil 2: Andere Chemikalien als persistente organische Schadstoffe, wie sie in den Anlagen A und B des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe aufgeführt sind, gemäß den dortigen Bestimmungen
Die Verordnung wurde am 20. April 2022 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Kundmachung in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2022.