Änderung der Verordnung (EG) 1107/2009 hinsichtlich spezifischer Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen, die Mikroorganismen sind
Verordnung (EU) 2022/1438
- Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in der Fassung vom 20. November 2022 gilt weiterhin in folgenden Fällen:
- Verfahren zur Genehmigung eines Wirkstoffs, der ein Mikroorganismus ist, oder zur Änderung der Genehmigung für einen solchen Stoff, für den die Dossiers gemäß Artikel 8 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vor dem 21. November 2022 eingereicht werden;
- Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung für einen Wirkstoff, der ein Mikroorganismus ist, wenn der Antrag auf Erneuerung gemäß Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1740 der Kommission ( 3 ) vor dem 21. November 2022 gestellt wird.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung betrifft Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel mit Mikroorganismen herstellen, vertreiben oder einführen und wurde am 1. September 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Sie gilt ab 21. November 2022.
Links
- Verordnung (EU) 2022/1438 der Kommission vom 31. August 2022 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich spezifischer Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen, die Mikroorganismen sind
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- WKO Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel