Änderung der Verordnung hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Paraffinöle mit den CAS-Nummern 64742-46-7, 72623-86-0 und Nr. 97862-82-3
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/800
In Bezug auf eine oder mehrere repräsentative Verwendungen mindestens eines Pflanzenschutzmittels, das Paraffinöle mit den CAS-Nummern 64742-46-7, 72623-86-0 und 97862-82-3 enthält, wurde festgestellt, dass bei der Anwendung als Fungizid die Genehmigungskriterien gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfüllt sind. Daher sollten die Sonderbestimmungen in Bezug auf die Genehmigung von Paraffinölen mit den CAS Nummern 64742-46-7, 72623-86-0 und 97862-82-3 geändert werden, um neben Anwendungen als Insektizid und Akarizid auch die Anwendung als Fungizid aufzunehmen.
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird daher gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Die Durchführungsverordnung wurde am 23. Mai 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
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Weitere Informationen
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- WKO Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel