Person mit Bart hält Bohrmaschine Kopfüber an Lüftungsgerät
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Änderungen bei harmonisierten Normen im Bereich elektrische Betriebsmittel

Betroffen sind Geräte für Lampen, Leuchten, Klima- und Umwelttestgeräte und andere Temperatur-Konditionierungsgeräte sowie Geräte zur Energiemessung und -überwachung

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Nach Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 der Richtlinie und Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 erfolgen Einfügungen bezüglich EN IEC 60598-2-22,EN 61347-2-7, EN IEC 60598-1, EN IEC 61020-2-012 und EN IEC 61557-12 sowie Streichungen mit 11. Juli 2024 zu EN 60598-2-22:2014 und EN 61347-2-7:2012. (In Anhang I sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2014/35/EU gilt.)

In Anhang II sind die Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU aufgeführt, die gestrichen werden.

Herstellern wird Zeit gegeben sich an die Änderungen (Einfügungen in Anhang I) anzupassen. In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 erfolgt die Streichung der EN 60598-1:2015 und der EN 61557-12:2008 mit 11. Juli 2024.

Dieser Beschluss betrifft Unternehmen, die Lampen, Leuchten, Klima- und Umwelttestgeräte und andere Temperatur-Konditionierungsgeräte sowie Geräte zur Energiemessung und -überwachung herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.

Der Durchführungsbeschluss wurden am 11. Jänner 2023 im Amtsblatt kundgemacht. Er gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Anhang I Z. 1 (Streichung der Zeilen 14a und 54) gilt ab 11. Juli 2024.

Stand: 18.01.2023

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