Anforderungen an EU-Düngeprodukte, die hemmende Stoffe enthalten, und an die Aufbereitung von Gärrückständen
Delegierte Verordnung (EU) 2022/1519
Die Verordnung (EU) 2019/1009 wird wie folgt geändert:
- Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert;
- Anhang II wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert;
- Anhang III wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert;
- Anhang IV wird gemäß dem Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert.
Details (Anhänge) siehe dazu Verordnung.
Die Verordnung wurde am 13. September 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Unternehmen, die bestimmte Düngemittel herstellen, in die EU importieren oder in Verkehr bringen.
Links
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/1519 der Kommission vom 5. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an EU-Düngeprodukte, die hemmende Stoffe enthalten, und an die Aufbereitung von Gärrückständen
- Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
- Informationen zum Düngemittelrecht auf der Homepage des BMLRT
- Informationen zu Pflanzenschutz- und Düngemittel auf wko.at