Anpassung der Anhänge VI bis X der REACH-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 2022/477
Die Änderung der Anhänge VI bis X der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich der Informationsanforderungen für technische Dossiers wurde gemacht, um mehr Klarheit über die Pflichten der Registranten bezüglich der Einreichung von Informationen zu schaffen. In den Anhängen VII bis X der Verordnung sind die Standarddatenanforderungen für Stoffe festgelegt, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr, von 10 Tonnen oder mehr, von 100 Tonnen oder mehr bzw. von 1 000 Tonnen oder mehr hergestellt oder eingeführt werden.
Die Verordnung betrifft Registranten von chemischen Stoffen und gilt ab dem 14. Oktober 2022.
Links
- Verordnung (EU) 2022/477 zur Änderung der Anhänge VI bis X der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
- WKO Informationen zu Beschränkung, Verbot und Zulassung von Chemikalien
- ECHA – Informationen zu REACH