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Aufnahme Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihren Salzen und PFHxS-verwandten Verbindungen in das Stockholmer Übereinkommen

Beschluss (EU) Nr. 2022/997 – Änderung Anhang A des Stockholmer Übereinkommens

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertrags­parteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe zu vertreten ist, besteht darin, die Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihren Salzen und PFHxS-verwandten Verbindungen in Anlage A des Übereinkommens, unter gebührender Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen des Überprüfungsausschusses für persistente organische Schadstoffe, ohne spezifische Ausnahmen zu unterstützen.

Der in Artikel 1 genannte Standpunkt kann von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Über­ein­kommens eintreten, in Konsultation mit den Mitgliedstaaten während Koordinierungstreffen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates präzisiert werden.

Der Beschluss wurde am 27. Juni 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Dieser Beschluss ist für jene Unternehmen interessant, die Pflanzenschutzmittel mit genanntem Wirkstoff außerhalb der EU herstellen, vertreiben oder gebrauchen.

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