Ausnahmen für die Verwendung von Blei in Bismut-Strontium-Calcium-Kupferoxid-Supraleiterkabeln und -drähten und in deren elektrischen Verbindungen sowie in bestimmten Magnetresonanztomografen
Delegierte Richtlinien (EU) 2022/1631 und (EU) 2022/1632
Durch die delegierten Richtlinien werden im Anhang IV (von der Beschränkung gemäß Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Verwendungen in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente) der ROHS-RL bezüglich Ausnahmen von Stoffbeschränkungen die Änderungen bzw. neue Einträge eingefügt:
Delegierte Richtlinie | Eintrag | Ausnahme und Ablauftermin | In Kraft treten |
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Delegierte Richtlinie (EU) 2022/1631 zur Änderung − zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt − des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Blei in Bismut-Strontium-Calcium-Kupferoxid-Supraleiterkabeln und ‑drähten und Blei in deren elektrischen Verbindungen | Der Eintrag 48 wird neu eingefügt. | Blei in Supraleiterkabeln und ‑drähten aus Bismut-Strontium-Calcium-Kupferoxid (BSCCO) und Blei in elektrischen Anschlüssen an diese Drähte | 12. Oktober 2022 Die Anwendung dieses Eintrags ist ab 1. März 2023 vorgesehen. |
Delegierte Richtlinie (EU) 2022/1632 zur Änderung − zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt − des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in bestimmten Magnetresonanztomografen | Im Eintrag 27 werden die Buchstaben c und d angefügt. | c) in nicht integrierten MRT-Spulen, für die die Konformitätserklärung dieses Modells erstmals vor dem 23. September 2022 ausgestellt wird, oder d) in MRI-Ausrüstung einschließlich integrierter Spulen, die in Magnetfeldern innerhalb eines Radius von 1 m um das Isozentrum des Magneten von medizinischen Geräten für die Magnetresonanztomographie verwendet werden, für die die Konformitätserklärung erstmals vor dem 30. Juni 2024 ausgestellt wird. Läuft am 30. Juni 2027ab | 12. Oktober 2022 Die Anwendung dieses Eintrags ist ab 1. März 2023 vorgesehen. |
Die Änderungen wurden am 22. September 2022 im Amtsblatt L 245 kundgemacht. Sie treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die nationale Umsetzung ist durch den dynamischen Verweis im § 4 Abs. 2a Elektroaltgeräteverordnung ohne weitere Veröffentlichung abgedeckt.
Die delegierten Richtlinien betreffen alle Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten für genanntes Einsatzgebiet.
Links
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/1631 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Blei in Bismut-Strontium-Calcium-Kupferoxid-Supraleiterkabeln und -drähten und Blei in deren elektrischen Verbindungen
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/1632 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in bestimmten Magnetresonanztomografen
Weitere Informationen
- ROHS-RL (EU-Rechtsakt)
- Elektroaltgeräteverordnung (tagesaktuell)
- WKO Infos zum Thema Elektroaltgeräte
- BMK-Info zur Elektroaltgeräteverordnung
- BMK-Infos zu Elektroaltgeräte und Batterien
- Infos der Europäischen Kommission zu Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Infos der Europäischen Kommission zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (ROHS)