AWG: Anzeige für Kapazitätsausweitungen von Abfalllager
Befristung gilt bis 30. September 2020
Mit dem 4. COVID-19-Gesetz (BGBl. I Nr. 24/2020) wurde erleichternd die Ausweitung der genehmigten Kapazität von Lagern in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) befristet bis 30. September 2020 im Anzeigeverfahren ermöglicht.
Damit soll dem gesteigerten Bedarf nach Lagerungsmöglichkeiten für Abfälle leichter nachgekommen werden können. Mit der Lagerung kann mit Einlangen der Anzeige bei der Behörde sofort begonnen werden (Änderung § 51 Abs.2).