Beobachtungsliste der für Wasser für den menschlichen Gebrauch bedenklichen Stoffe und Verbindungen
Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2022/679
Die Richtlinie (EU) 2020/2184 sieht die Erstellung einer Beobachtungsliste für Stoffe und Verbindungen vor, die aus Sicht der Öffentlichkeit oder der Wissenschaftsgemeinschaft für Wasser für den menschlichen Gebrauch gesundheitlich bedenklich sind. In der Beobachtungsliste ist für jeden Stoff und jede Verbindung ein Leitwert und gegebenenfalls ein mögliches Analyseverfahren, das keine übermäßigen Kosten verursacht, anzugeben.
Für 17-ß-Estradiol und Nonylphenol werden Bestimmungsgrenzen gemäß der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission festgelegt, um die Messung der Leitwerte mit einem akzeptablen Maß an Genauigkeit und ohne übermäßige Kosten zu ermöglichen.
Bezeichnung des Stoffes/der Stoffgruppe oder der Verbindung/der Gruppe von Verbindungen | CAS-Nummer | EU-Nummer | Leitwerte (ng/l) | Bestimmungsgrenze ((1)(ng/l) | Mögliche Analysemethode |
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17-ß-Estradiol | 50-28-2 | 200-023-8 | 1 | ≤ 1 | - |
Nonylphenol (2) | 84852-15-3 | 284-325-5 | 300 | ≤ 300 | EN ISO 18857-2 |
(1) Bestimmungsgrenze gemäß Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2009/90/EG.
(2) Diese Stoffe hatten vorher die CAS-Nummern 25154-52-3 und 104-40-5.
Der Beschluss wurde am 27. April 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und gilt unmittelbar. Unternehmen sind davon nicht direkt betroffen.