Beschluss zur Marktstabilitätsreserve im ETS-Handel
Verlängerung der Geltungsdauer betreffend Regeln für die Einstellung von Zertifikaten in die Reserve bis 2030
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Die Marktstabilitätsreserve wird verwendet, um ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage bei Zertifikaten im Markt zu beheben. Die Marktstabilitätsreserve funktioniert, indem sie Anpassungen der jährlichen Mengen an zu versteigernden Zertifikaten auslöst. Zur Wahrung maximaler Planungssicherheit wurden mit dem Beschluss (EU) 2015/1814 klare Regeln für die Einstellung von Zertifikaten in die Reserve und deren Freigabe aus der Reserve aufgestellt. Um einen Überschuss an Zertifikaten im EU-EHS zu verhindern, wird im Artikel 1 Abs. 5 Unterabsatz 1 des Beschlusses (EU) 2015/1814 die Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030 verlängert.
Der Beschluss wurde am 25. April 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt mit 15. Mai 2023 in Kraft. Er betrifft alle Unternehmen, die am Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten teilnehmen.
Links
- Beschluss (EU) 2023/852 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 in Bezug auf die Menge der Zertifikate, die bis 2030 in die Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union einzustellen sind
- Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft
- Beschluss (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union
- WKO Infos zum Klimaschutz im Unternehmen – Emissionshandel
- BMK-Infos zum EU-Emissionshandel
- Europäische Kommission – EU-EHS
Stand: 03.05.2023