Biozide − Änderung der „Kombination von Wirkstoff- und Produktartliste“
Delegierte Verordnung (EU) 2022/825
Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 enthält eine Liste der Kombinationen von Wirkstoff und Produktart, die am 6. November 2018 im Prüfprogramm für in Biozidprodukten enthaltene alte Wirkstoffe („Prüfprogramm“) aufgeführt waren.
Um die tatsächliche Situation widerzuspiegeln und Transparenz zu gewährleisten, wird eine Liste der Kombinationen von Wirkstoff und Produktart vorgelegt, die am Tag des Erlasses der vorliegenden Verordnung Teil des Programms zur Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe sind.
Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 wird durch den Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Die Verordnung wurde am 30. Mai 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Links
Weitere Informationen
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe