CLP − Berichtigung der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
Berichtigung ABl. L 146/150 vom 25. Mai 2022
Seite 4, Artikel 2, zweiter Absatz:
Anstatt: „Sie gilt ab dem 23. November 2023.“
muss es heißen:
„Sie gilt ab dem 1. Dezember 2023.“
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Weitere Informationen
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP Verordnung)
- Informationen über die CLP Verordnung