Durchführungsbeschluss hinsichtlich harmonisierter Normen für elektromagnetische Verträglichkeit
Durchführungsverordnung (EU) 2022/910
Betroffen von dieser Änderung sind alle Unternehmen, die Niederspannungslastschalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Schalter-Sicherungs-Einheiten sowie externe Stromversorgungsgeräte für Mobiltelefone herstellen, vertreiben bzw. einführen, sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Der Durchführungsbeschluss ändert Anhang I und Anhang II des Durchführungsbeschlusses 2019/1326/EU bezüglich des neuen Eintrags Nr. 21 betreffend EN IEC 60947-3:2021 (Niederspannungsschaltgeräte) in Anhang I und der Streichung von EN IEC 60947-3:2009, EN IEC 60947-3:2009/A1:2012 sowie EN 301 489 -34 V1.4.1 per 10. Dezember 2023 (angeführt in Anhang II).
Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Durchführungsbeschluss wurde am 10. Juni 2022 im Amtsblatt kundgemacht. Er gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Links
Weitere Informationen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1326 über die harmonisierten Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU (Rechtsakt)
- Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit
- WKO Informationen zu CE-Kennzeichnung und Normen
- CE-Kennzeichnung zur elektromagnetischen Verträglichkeit
- EK-Infoseite zur Elektromagnetischen Verträglichkeit