Änderung der harmonisierten Normen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung, Batterieladegeräte … und andere elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/713
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 wird wie folgt geändert:
- Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert;
- Anhang IB wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert;
- Anhang II wird gemäß Anhang III dieses Beschlusses geändert.
Der Beschluss wurde am 10. Mai 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
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Durchführungsbeschluss (EU) 2022/713 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 in Bezug auf harmonisierte Normen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung, Batterieladegeräte, Durchflusserwärmer, Speicherheizgeräte, Toiletten, multifunktionelle Duscheinrichtungen, Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung und andere elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
Weitere Informationen
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
- Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 über die harmonisierten Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen und zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU
- Grundlegende Informationen zur CE-Kennzeichnung auf wko.at