Ungelöste Einwände Frankreichs und Schwedens gegen die Bedingungen der Zulassung der Biozidproduktfamilie Alpha-Chloralose Grain
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1005
Am 26. März 2013 wurden die Biozidprodukte Black Pearl Grain und Souricide Foudroyant gemäß der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Frankreich und Schweden zugelassen. Am 26. März 2018 wurde die Biozidproduktfamilie Alpha-Chloralose Grain, die das Produkt Black Pearl Grain und das Produkt Souricide Foudroyant umfasst, von Frankreich und Schweden zugelassen. Die Biozidproduktfamilie AlphaChloralose Grain umfasst Produkte, bei denen es sich um Rodentizide handelt, die gemäß Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unter die Produktart 14 fallen und zur Innenkontrolle von Mäusen in manipulationssicheren Köderboxen oder überdachten Köderstationen durch geschulte berufsmäßige Verwender und in manipulationssicheren Köderboxen durch nichtberufsmäßige Verwender eingesetzt wird (im Folgenden „Biozidproduktfamilie“). Der Zulassungsinhaber der Biozidproduktfamilie ist LODI S.A.S.
Die als FR-0019764-0000 im Register für Biozidprodukte ausgewiesene Biozidproduktfamilie erfüllt nicht in vollem Umfang die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 festgelegten Bedingungen. Deshalb kann die im Register für Biozidprodukte als FR-0019764-0000 ausgewiesene Biozidproduktfamilie nur in den Mitgliedstaaten zugelassen werden, die der Auffassung sind, dass verglichen mit dem Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt, das sich aus der Verwendung des Biozidprodukts unter den in der Zulassung festlegten Voraussetzungen ergibt, eine Nichtzulassung unverhältnismäßige negative Folgen für die Gesellschaft hätte. Die Verwendung des Biozidprodukts unterliegt den in Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten angemessenen Maßnahmen zur Risikominderung, die in jedem Mitgliedstaat auf Grundlage der besonderen Umstände und verfügbaren Nachweise für ein Auftreten von Sekundärvergiftungen in diesem Mitgliedstaat zu erlassen sind.
Der Beschluss wurde am 27. Juni 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht.
Links
Weitere Informationen
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe