Erneuerung der Genehmigung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Kohlendioxid
Durchführungsverordnung (EU) 2022/437
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/745 der Kommission wurde die Laufzeit der Genehmigung für Kohlendioxid bis zum 31. August 2022 verlängert, damit das Erneuerungsverfahren vor dem Auslaufen der Genehmigung für diesen Wirkstoff abgeschlossen werden kann. Da die Entscheidung über die Erneuerung jedoch vor Ablauf dieser verlängerten Laufzeit getroffen wird, gilt die vorliegende Verordnung ab einem früheren Datum.
Die Genehmigung des Wirkstoffs Kohlendioxid wird unter den in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführten Bedingungen erneuert.
Sie gilt von 1. Mai 2022 bis 30. April 2037.
Die Richtlinie wurde am 17. März 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/437 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Kohlendioxid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- WKO Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel