Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Flubendiamid, L Ascorbinsäure, Spinetoram und Spirotetramat: Änderung der Laufzeiten der Genehmigungen
Info zur Durchführungsverordnung (EU) 2022/489
Die EU-Verordnung Nr. 540/2011 enthält eine Liste von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die nach der früher geltenden EG-Richtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden und auch nach der neuen EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung (Nr. 1107/2009) als genehmigt gelten.
In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission sind die Wirkstoffe aufgeführt, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/209 als genehmigt gelten.
Die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2007 vorgesehene Verlängerung der Laufzeiten der Genehmigungen für diese Wirkstoffe ist nicht mehr gerechtfertigt. Daher wird ein Auslaufen der Genehmigungen für diese Stoffe zu den Zeitpunkten vorgesehen, zu denen sie ohne die Verlängerung auslaufen würden.
Wirkstoff | Befristung gem. (EU) 2020/2007 | Befristung der Zulassung - Neu |
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Flubendiamid | 30. November 2024 | 31. August 2024 |
L‑Ascorbinsäure | 30. September 2024 | 30. Juni 2024 |
Spinetoram | 30. September 2024 | 30. Juni 2024 |
Spirotetramat | 31. Juli 2024 | 30. April 2024 |
Die Verordnung wurde am 28. März 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Weitere Informationen
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/489 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Laufzeiten der Genehmigungen für die Wirkstoffe Flubendiamid, L-Ascorbinsäure, Spinetoram und Spirotetramat
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- WKO-Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel