EU-Durchführungsverordnung zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Lactic acid based products − CID Lines NV“
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1391
Die Produkte der Biozidproduktfamilie „Lactic acid based products — CID Lines NV“ (Wirkstoff L-(+)-Milchsäure) erhalten eine Unionszulassung für die Produktarten 1, 2, 3 und 4 gemäß der Beschreibung im Anhang. Im Zulassungsverfahren wurden die Bedingung gemäß Artikel 19 Abs. 1. und Abs. 6 BiozidVO (Wirksamkeit) erfüllt.
Die Biozidproduktfamilie „Lactic acid based products — CID Lines NV“ mit der Zulassungsnummer EU-0027740-0000 ist für das Inverkehrbringen und die Verwendung gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften bis 31. August 2032 zugelassen.
Die Durchführungsverordnung wurde am 12. August 2022 kundgemacht und gilt unmittelbar für Unternehmen, die Biozidprodukte mit den genannten Wirkstoffen der Biozidproduktfamilie für die jeweilige Produktart produzieren, einführen oder auf den Markt bringen.