Ein Mann in Schutzausrüstung mit Schweißgerät hebt das Visier seines Helms und lächelt direkt in die Kamera
© Christian Vorhofer | WKO

Harmonisierte Normen persönlicher Schutzausrüstungen

Liste der Referenzen (Anhang I) neu veröffentlicht aufgrund Änderungen bei CEN-Normen

Lesedauer: 1 Minute

Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates wird bei persönlichen Schutzausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

Der Durchführungsbeschluss 2020/668/EU wird aufgehoben. Das CEN hat Normen neu erstellt, überarbeitet bzw. korrigiert und auch gestrichen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit wird die Liste der Referenzen der harmonisierten Normen (Anhang I) neu veröffentlicht.

Der Durchführungsbeschluss wurde am 11. Mai 2023 im Amtsblatt kundgemacht und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Aufgehoben werden der Durchführungsbeschluss (EU) 2020/668 und die Mitteilung 2018/C 209/03.
Die Mitteilung gilt jedoch weiterhin für die Referenzen der in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten harmonisierten Normen bis zu dem im genannten Anhang festgelegten Zeitpunkt, zu dem diese Referenzen gestrichen werden.

Betroffen sind alle Unternehmen, die persönliche Schutzausrüstungen herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen für persönliche Schutzausrüstung.

Stand: 12.05.2023

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