Informationsschreiben zur Einwegkunststoffrichtlinie
BMK fasst die Regelungen zusammen
Das BMK hat in einem Informationsschreiben zur Einwegkunststoffrichtlinie (2019/904/EU) bzw. zur Durchführungsverordnung (2020/2151/EU) die ab 3. Juli 2021 geltenden Bestimmungen bezüglich Inverkehrsetzensverbot und Kennzeichnung zusammengefasst und veröffentlicht. Berücksichtigt ist dabei auch die jüngst veröffentlichte Berichtigung und die Veröffentlichung der Vektorgrafiken zur Kennzeichnung.
Behandelt werden ua. oxo-abbaubare Kunststoffe, Packstoffe mit Kunststoffbeschichtung, Verbote (Wattestäbchen, Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Lebensmittelverpackungen aus EPS, Getränkebehälter aus EPS, Getränkebecher aus EPS), Kennzeichnungspflicht samt Übergangsregelungen für Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren, Feuchttücher, bestimmte Tabakprodukte und Getränkebecher.