Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung
Im Kampf gegen die Wasserknappheit
Die Verordnung 2020/741/EU legt harmonisierte Mindestanforderungen an die Wasserqualität für die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung fest. Damit will man ein Instrument zur Bewältigung des Klimawandels geschaffen haben. Neben Wassereinsparungen und Maßnahmen für eine effizientere Wassernutzung kann die Verwendung von aufbereitetem Wasser in der Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Wasserstress und Trockenheit leisten. Durch die Festlegung von Mindestanforderungen bei der Wasserwiederverwendung wird auch ein Beitrag zur Lebensmittelsicherheit und zum Umweltschutz gewährleistet.
Nach den neuen Rechtsvorschriften soll gereinigtes kommunales Abwasser, das bereits bestimmten Behandlungen nach Maßgabe der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser durchlaufen hat, einer genehmigungspflichtigen Weiterbehandlung unterzogen werden, damit es die Mindestqualitätsparameter einhält und somit für die Verwendung in der Landwirtschaft geeignet ist. Dazu sind Mindestanforderungen an die Überwachung, Risikomanagement zur Bewertung von Gesundheitsrisiken und Umweltrisiken, Vorgaben für Genehmigungsverfahren und Veröffentlichungspflichten zu erfüllen.
Mit der Verordnung wird eine der Verpflichtungen aus dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft umgesetzt sowie ein Beitrag zur Verwirklichung des Ziels 6 „Wasser und Sanitärversorgung“ der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geleistet.
Weitere Informationen
EK-Info zur Wasserwiederverwendung
Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser
EK-Info zur Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft