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Wasser: Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 und Hochwasserrisikomanagementplan 2021 veröffentlicht

Zielerreichung zur Wasserrahmenrichtlinie und Schutz von Hochwasser

Mit BGBl. II Nr. 182/2022 wurde die Veröffentlichung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP) im Internet, die Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2021 (NGPV) sowie Hochwasser­risikomanagementplanVO 2021 (RMP) bekannt gegeben.

Die Bestimmungen sind mit 10. Mai 2022 in Kraft getreten. Die Evaluierung des Maßnahmen­programms des NGP 2021 hat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten zu erfolgen und spätestens 6 Jahre nach Inkrafttreten zu überprüfen, ob Änderungsgründe vorliegen. Die NGPV 2015 (BGBl. II Nr. 103/2010 in der Fassung BGBl. II Nr. 225/2017) und die RMPV (BGBl. II Nr. 268/2016) treten außer Kraft.

Betroffen sind allfällig Maßnahmen mit Auswirkungen auf Oberflächengewässer bzw. Grundwasser. Weiters sind Maßnahmen in ausgewiesenen Hochwasserrisikogebieten zum Schutz vor Hochwasser zu ergreifen.

Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) fordert die Einhaltung des guten Zustandes und ein Verschlechterungsverbot bei Gewässern bzw. Grundwasserkörpern von den Mitgliedstaaten bis 2027. Die NGPV 2021 legt die Maßnahmen für die 3. Periode im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie fest. Der dabei anzuwendende Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ist im Internet veröffentlicht. Relevant sind insbesondere die Kapitel 5 und 6 des Textdokuments.

Der Hochwasserrisikomanagementplan legt für Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasser­risiko angemessene Ziele fest (Artikel 3). Als angemessene Ziele sind für einzelne Gewässer Maßnahmen­typen mit einer entsprechenden Priorisierung vorgegeben.

Zum NGP 2021

Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) ist eine flussgebietsbezogene bzw. grundwasser­körperbezogene Planung, die alle sechs Jahre durchgeführt wird. Ausgehend von einer Ist-Zustands­erhebung werden Maßnahmen beschrieben, die die Erreichung des von der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderten „guten Zustands“ bzw. „guten Potentials“ unter Berücksichtigung verschiedener Interessen (z.B. Siedlungsgebiet, Energiegewinnung, Rohstoffabbau) bewirken sollen. Für die Maßnahmenfestlegung ist das Kosten-Nutzen-Prinzip bzw. die Prioritätenfestlegung maßgeblich.

Bei wasserrechtlichen Projekten sind dazu auch die Vorgaben aus der Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer, Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer und der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser zu berücksichtigen.

Das Begleitmaterial, bestehend aus einem Textband, Tabelle und Karten, gibt u.a. detaillierte Auskünfte zu den einzelnen Flussgebietseinheiten, dem Zustand von Oberflächengewässer und Grundwasser, den signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen. In einem eigenen Abschnitt wird die wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen in Österreich dargestellt. Weiters werden die konkreten Ziele, die in den einzelnen Gewässern bzw. im Grundwasser bis 2027 erreicht werden sollen, festgelegt. Die erforderlichen geeigneten Rechtsinstrumente (Bescheid, Verordnung, Gesetzesänderung) werden genauso wie ein allgemeiner Maßnahmenkatalog zur Zielerreichung vorgeschlagen.

Das Textdokument zum „Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2021“ (NGP 2021) wird als Maßnahmenprogramm zur Zielerreichung erlassen, wobei insbesondere die Kapitel 6 (Maßnahmenprogramme) und Kapitel 5 (Umweltziele) relevant sind.

Kapitelübersicht zum NGP 2021

  • Kapitel 1 Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheiten
  • Kapitel 2 Belastungs- und Risikoanalyse
  • Kapitel 3 Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen
  • Kapitel 4 Überwachung und Ergebnisse der Zustandsbewertung
  • Kapitel 5 Umweltziele
  • Kapitel 6 Maßnahmenprogramme
  • Kapitel 7 Auswirkungen des Klimawandels auf die österreichische Wasserwirtschaft
  • Kapitel 8 Wasserknappheit und Trockenheit
  • Kapitel 9 Abstimmung mit der Hochwasserrichtlinie
  • Kapitel 10 Zuständige Behörden
  • Kapitel 11 Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Karten und Tabellen auf welche im NGP verwiesen wird, sind Bestandteil des Planungsdokumentes.

Die in den Anlagen 1 bis 5 der NGPV 2021 genannten Gewässerabschnitte werden als künstliche oder erheblich verändert Oberflächenwasserkörper eingestuft. Diese Wasserkörper weisen signifikante hydromorphologische Belastungen auf und verfehlen dadurch den guten ökologischen Zustand bzw. weisen einen guten ökologischen Zustand aus bei hoher hydromorphologischer Belastung wie z.B. Stromerzeugung, Hochwasserschutz oder Infrastruktur.

Zum RMP 2021

Beachtenswert sind neben dem Textdokument zum RMP und dem Maßnahmenprogramm noch die landesweise zusammengefassten Faktenblätter mit den Darstellungen zu den einzelnen Risikogebieten.

Stand: