Neuerungen bei Bergbau-Verordnungen
Mit BGBl. II Nr. 208/2022 wurden einige Verordnungen neu gestaltet, geändert oder aufgehoben.
Rechtsvorschriften, die das obertägige Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von mineralischen Rohstoffen regeln, finden sich derzeit, soweit es sich nicht um den Arbeitnehmerschutz handelt, vor allem im Mineralrohstoffgesetz – MinroG, sowie in der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung.
Allgemeine Bergpolizeiverordnung
Die Allgemeine Bergpolizeiverordnung enthält eine – im Entstehungszeitpunkt – umfassende Regelung von obertägigen Bergbautätigkeiten, entspricht aber aufgrund ihres Alters und infolge der technischen Entwicklung auf dem Gebiet des Bergbaus nicht mehr dem Stand der Technik.
Die den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffenden Bestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung für obertägige Bergbautätigkeiten wurden – soweit sie nicht bereits früher aufgehoben wurden – durch die auf das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) gestützte Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer:innen bei der Durchführung von Arbeiten im Tagbau (Tagbauarbeitenverordnung – TAV) ersetzt.
Obertage Bergbau-Verordnung
Die vorliegende Verordnung über bei obertägigen Bergbautätigkeiten durchzuführende Maßnahmen (Obertage Bergbau-Verordnung – OB-V) ersetzt die für das obertägige Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von mineralischen Rohstoffen noch geltenden Bestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung.
Sie sieht Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen, von fremden Sachen, der Umwelt, von Lagerstätten und der Oberfläche sowie der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit vor. Dabei werden inhaltlich weitgehend die entsprechenden Bestimmungen der TAV übernommen. Damit werden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden, Widersprüche zu Arbeitnehmerschutzbestimmungen vermieden. Zur leichteren Lesbarkeit wurde von einem bloßen Verweis auf relevante Bestimmungen der TAV Abstand genommen, sondern es werden weitgehend die entsprechenden Bestimmungen der TAV wiedergegeben.
Die vorliegende OB-Verordnung soll auch eine Vereinfachung in den Verwaltungsabläufen und Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen bringen.
Die derzeit noch geltende Allgemeine Bergpolizeiverordnung ist ein äußerst umfangreiches Regelwerk. Die OB-V konnte – nicht zuletzt auch dadurch, dass der arbeitnehmerschutzrechtliche Bereich im Wesentlichen durch die TAV abgedeckt ist – gestrafft werden, wodurch insgesamt eine leichtere Handhabung durch den Rechtsanwender und die Rechtsanwenderin hinkünftig gewährleistet sein wird.
Einige Bestimmungen der Schaubergwerkeverordnung, der Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung, der Markscheideverordnung 2013, der Bohrlochbergbau-Verordnung und der Verordnung über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten wurden bereinigt (z.B. Aktualisierung von Zitaten).
Die Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2017 (VPB-V 2017) wurde dahingehend geändert, dass neben dem Markscheidewesen ein neues Masterstudium als einschlägige Hochschulausbildung für verantwortliche Markscheider gelten soll.
Weiters wurde Art. 15 der Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke, für den Bereich des Mineralrohstoffrechts umgesetzt, indem die Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung, um eine Bestimmung über die Kennzeichnung und Rückverfolgung von Sprengmitteln ergänzt wird.
Schließlich wurde die auf das MinroG gestützte Sprengmittelverordnung aufgehoben, da die Zulassung von Sprengmitteln seit 1. April 2016 umfassend im Bundesgesetz über die Schieß- und Sprengmittelpolizei (Sprengmittelgesetz 2010 – SprG), geregelt ist. Diese Maßnahme dient somit der Rechtsbereinigung.
Änderungen im Überblick
Folgende Verordnungen wurden neu gestaltet, geändert oder aufgehoben:
- Verordnung über bei obertägigen Bergbautätigkeiten durchzuführende Maßnahmen (Obertagebergbau-Verordnung – ON-V)
- Änderung der Schaubergwerkeverordnung
- Änderung der Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung
- Änderung der Markscheideverordnung 2013
- Änderung der Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung
- Änderung der Bohrlochbergbau-Verordnung
- Änderung der Verordnung über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten
- Aufhebung der Sprengmittelverordnung
- Änderung der Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2017
Die vorliegende Verordnung wurde am 1. Juni 2022 kundgemacht und ist am 2. Juni 2022 in Kraft getreten. Weitere Übergangsbestimmungen, In- und Außerkrafttreten einzelner Bestimmungen und Verordnungen siehe in den jeweiligen Verordnungstexten.
Links
- Verordnung des Bundesministers für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der eine Verordnung über bei obertägigen Bergbautätigkeiten durchzuführende Maßnahmen (Obertagebergbau-Verordnung – OB-V) erlassen wird, die Schaubergwerkeverordnung, die Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung, die Markscheideverordnung 2013, die Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung, die Bohrlochbergbau-Verordnung, die Verordnung über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten und die Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2017 geändert werden sowie die Sprengmittelverordnung aufgehoben wird (BGBl. II Nr. 208/2022)
- Schaubergwerkeverordnung
- Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung
- Markscheideverordnung 2013
- Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung
- Bohrlochbergbau-Verordnung
- Verordnung über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten
- Sprengmittelverordnung
- Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2017