Nichtgenehmigung des Wirkstoffs Chlorpikrin als Pflanzenschutzmittel
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/751
Am 22. Oktober 2021 legte die Kommission dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel einen Überprüfungsbericht und einen Entwurf der Verordnung über die Nichtgenehmigung des Wirkstoffs Chlorpikrin vor. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die von der Behörde festgestellten Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten und daher nicht der Schluss gezogen werden könne, dass die Genehmigungskriterien erfüllt sind.
Mit Schreiben vom 18. Januar 2022 zog der Antragsteller seinen Antrag auf Genehmigung von Chlorpikrin zurück.
Der Wirkstoff Chlorpikrin wird nicht genehmigt.
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Weitere Informationen:
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- WKO-Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel