Recyclingholzverordnungs-Novelle 2018
Ziel ist Verbesserung der Quellsortierung
Die RecyclingholzV Novelle 2018 wurde mit BGBl. II Nr. 178/2018 verlautbart. Sie betrifft Ersterzeuger von Holzabfällen und die Holzindustrie. Ziel der Novelle ist die Einführung eines Recyclinggebots für Holzabfälle um der fünfstufigen Abfallhierarchie Rechnung zu tragen.
Mit einer besseren Quellsortierung und adaptierten Vorgaben sollen bessere Recyclingqualitäten erreicht werden. Die Novelle ist am 12. Juli 2018 verlautbart worden und tritt mit 1. August 2018 in Kraft. Bestimmungen zum Recyclinggebot und die Vorgaben zur Quellsortierung treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Erläuterungen zur Recyclingholzverordnung
Das Nachhaltigkeitsministerium hat auf Grund der erlassenen Novelle zur Recyclingholzverordnung (BGBl. II Nr. 160/2012 idgF BGBl. II Nr. 178/2018) auch die Erläuterungen angepasst. Durch die Einführung des Recyclinggebots und der Quellsortierung wurden Ergänzungen in den Erläuterungen erforderlich.