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Trinkwasserrichtlinie 2020 veröffentlicht

Änderungen bei Wasseruntersuchungen und Erweiterung des risikobasierten Ansatzes von der Entnahmestelle bis zum Letztverbraucher

Die Trinkwasserrichtlinie legt Standards für das europäische Trinkwasser fest. Ziel ist im Wesentlichen ein verbesserter Gesundheitsschutz in der Wasserversorgung und die Gewährleistung von Genusstauglichkeit und Reinheit. Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie wurde am 23. Dezember 2020 kundgemacht und tritt mit 12. Jänner 2021 in Kraft. Die nationale Umsetzung hat bis 12. Jänner 2023 zu erfolgen.

Wichtigste Änderungen der Neufassung

  • Der Zugang zu Trinkwasser wird verbessert. Vorgesehen ist der verstärkte Bau öffentlicher Wasserspender und die Bereitstellung von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden. National freigestellt ist, ob die Ausgabe von Trinkwasser in der Gastronomie kostenlos oder gegen eine Servicegebühr erfolgt.
  • Die Wasseruntersuchungen wurden auf Grundlage eines WHO-Berichts adaptiert. Zu mehr Gesundheitsschutz soll die Reduzierung von bestehenden Grenzwerten bestimmter Parameter (zB Blei, Chrom) bzw. die Einführung neuer physikalischer und neuer chemischer Grenzwerte von gesundheitsgefährdenden Stoffen (zB Bisphenol-A, PFAS, Chlorit, Chlorat, Halogenessigsäure, Microsystin-LR, Uran) führen.
  • Einführung einer Watchlist für festgelegte Substanzen, bei denen ein potentielles Gesundheitsrisiko vermutet wird. Die ersten Substanzen sind Beta-Östradiol und Nonylphenol sowie geplant: Arzneimittelrückstände, endokrine Disruptoren, Mikroplastik. Eine Messmethode zur Feststellung von Mikroplastik (zB von Autoreifen) wird in Auftrag gegeben.
  • Die WHO-Empfehlung zur Einführung einer „operativen Überwachung“ der Wasseraufbereitung (zB Filtration) fand Eingang in die Trinkwasserrichtlinie.
  • Erweiterung des risikobasierten Ansatzes entlang der gesamten Versorgungskette auf 3 Stufen. Die Stufen sind Einzugsgebiet/Entnahmestelle, Versorgungssystem und die Hausinstallation. In Österreich wird zukünftig jede Wasserversorgung mit mehr als 100 m³/Tag ein Überwachungsprogramm einrichten müssen.
  • Bei vielen Trinkwasserversorgern kommt es zu Wasserverlusten (geschätzt ca. 25 %). Ab der Überschreitung von einem noch festzulegenden Schwellenwert ist ein Aktionsplan zur Reduzierung der Wasserverluste vorzulegen. Damit soll ein Anreiz zu einer verbesserten Instandhaltung bzw. Erneuerung der Trinkwasserinfrastruktur gegeben werden.
  • Weiters wird die EU eine Positivliste mit jenen gesundheitlich unbedenklichen Materialien und Substanzen erarbeiten, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen dürfen (Mindesthygieneanforderungen).
  • Ausgabe von Verbraucherinformationen ab einer bestimmten Versorgergröße (Wasserqualität, Gefahren, Preis, verbrauchte Menge, jährliche Trends, Vergleiche, Tipps zur Reduzierung des Wasserverbrauchs, …)

Weiterführende Informationen

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