Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT-MIT Aqueous 1.5-15“
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1434
Nutrition & Biosciences Netherlands B.V erhält eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT-MIT Aqueous 1.5-15“ mit der Zulassungsnummer EU-0025449-0000 für die Produktarten 2, 4, 6, 11, 12, 13 für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 20. September 2022 bis zum 31. August 2032.
Die Verordnung wurde am 31. August 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung (20.9.2022) in Kraft.
Von der Verordnung betroffen sind alle Unternehmen, die angeführtes Biozidprodukt einführen bzw. auf den Markt bringen.
Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1434 der Kommission vom 22. Juli 2022 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT-MIT Aqueous 1.5-15“
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe