Unionszulassung für Biozidproduktfamilie „SOPUROXID“
Durchführungsverordnung (EU) 2022/964
Die Produkte der Biozidproduktfamilie „SOPUROXID“ (Wirkstoff Peressigsäure) erhalten eine Unionszulassung für die Produktarten 2, 3 und 4 gemäß der Beschreibung in Anhang V. Im Zulassungsverfahren wurden die Bedingung gemäß Artikel 19 Abs. 1. und Abs. 6 BiozidVO (Wirksamkeit) erfüllt. Die Biozidproduktfamilie „Sopuroxid“ mit der Zulassungsnummer EU-0026179-0000 ist für das Inverkehrbringen und die Verwendung gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften bis 30. Juni 2032 zugelassen.
Die Verordnung wurde am 22. Juni 2022 kundgemacht und gilt unmittelbar.