Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Contec Hydrogen Peroxide Biocidal Product Family“
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1185
Contec Europe erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027735-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „Contec Hydrogen Peroxide Biocidal Product Family“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 31. Juli 2022 bis 30. Juni 2032 und betrifft Unternehmen, die angeführtes Biozidprodukt einführen bzw. auf den Markt bringen.
Die Verordnung wurde am 11. Juli 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1185 der Kommission vom 8. Juli 2022 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Contec Hydrogen Peroxide Biocidal Product Family“
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe