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Verordnung zur Erneuerung der Genehmigung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Bifenazat

Durchführungsverordnung (EU) 2022/698

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/745 wurde die Laufzeit der Genehmigung für Bifenazat bis zum 31. Juli 2022 verlängert, damit das Erneuerungsverfahren vor dem Auslaufen der Genehmigung für diesen Wirkstoff abgeschlossen werden kann. Da die Erneuerung jedoch vor Ablauf dieser verlängerten Laufzeit beschlossen wurde, wird die vorliegende Verordnung so bald wie möglich gelten.

Die Genehmigung für den in Anhang I beschriebenen Wirkstoff Bifenazat wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen und Einschränkungen erneuert.

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Die Zulassung gilt ab 1. Juli 2022 und ist mit 30. Juni 2037 befristet.

Die Verordnung wurde am 04. Mai 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

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Stand: