Altlasten: 2. Altlastenatlas-Verordnung-Novelle 2021 verlautbart
Bekanntgabe sanierter/gesicherter Standorte und Ausweisung neuer Altlasten
Mit BGBl. II Nr. 168/2022 wurde die 2. Altlastenatlasverordnung-Novelle 2021 verlautbart. Die Änderungen im Altlastenatlas, die mit 1. Juni 2022 in Kraft treten, betreffen die Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien.
Damit erfolgen die Ausweisung weiterer Altlasten, die Festlegung der Prioritätenklasse, die Änderung der Prioritätenklassen als „gesichert“ bzw. „saniert“ bei Altlasten und Änderungen bei den Grundstücksnummern, der Katastralgemeinde oder des Bezirkes. Letztere sind in der nachstehenden Aufstellung nicht berücksichtigt.
Altlast | Art der Altlast in der Gemeinde | Anmerkung zur Altlast | Prioritätenzuweisung bzw. Status der Altlast |
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Deponie Auenpark | Altablagerung in Villach (K) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 3 |
BP-Tanklager Linz 1 alt – Schadensfall SF2A | Altstandort in Linz (OÖ) | Änderung der Prioritätenklasse auf gesichert | gesichert |
Chemiepark Linz – Pflanzenschutzmittelproduktion | Altstandort in Linz (OÖ) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 1 |
Chemiepark Linz – Stickstoffanlagen und Mehrzweckanlage | Altstandort in Linz (OÖ) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 2 |
Chemische Reinigung Salesianer Penzing | Altstandort in Wien | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 2 |
Details zu den einzelnen Standorten sind im Verzeichnis der Altlasten abrufbar. Weitere Informationen zu Altlasten finden Sie im Altlasten-Portal.