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Mehrfacher Wettbewerbsverstoß durch Faxwerbung

Unzulässige Faxwerbung durch "Allgemeines Branchen & Daten Verzeichnis" 

Lesedauer: 1 Minute

Zahlreiche Unternehmen und Institutionen haben gemeldet, dass ein "Allgemeines Branchen & Daten Verzeichnis" in wettbewerbswidriger Weise unzulässige Faxwerbung durchführt. Weiters wird damit irreführende Werbung für Eintragungen in ein (angebliches) Online-Branchenregister mittels Korrekturabzügen betrieben, obwohl es sich um ein erstmaliges Offert handelt. Noch dazu wird nicht einmal ein ordentlichen Firmenname samt Firmensitz angeführt, sondern nur eine ins Ausland gehende Faxnummer.

Telefaxe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Zustimmung der Empfänger auch bei Unternehmern gemäß § 107 TKG (Telekommunikationsgesetz) generell verboten. Verstöße dagegen sind nicht nur mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 58.000.- bedroht, sondern auch ein Rechtsbruch nach § 1 UWG.

Weiters wird hier unter der Bezeichnung „Allgemeines Branchen & Daten Verzeichnis“ wie eine offizielle Institution zur Geschäftsdatenerfassung aufgetreten und Formulare versendet, die den irreführenden Eindruck erwecken, es handle sich um eine behördliche Aufforderung zur (unentgeltlichen) Eintragung in ein Register. Die kleingedruckten Angaben über den Angebotscharakter und den Preis haben de facto keinen Aufklärungswert und haben Gerichte außerdem schon mehrfach einen strafrechtlich relevanten Wucher und Betrug bei solchen wertlosen Interneteinträgen angenommen.

Darüber hinaus ist keine Website angeführt, wo die Einträge veröffentlicht werden. Schließlich ist aufgrund des völligen Fehlens von Angaben über eine Firma für die Empfänger auch in keinster Weise erkennbar, wer der Anbieter ist und damit überhaupt Vertragspartner wäre, was als weiterer Betrugstatbestand angesehen werden kann.

Dieser Kundenfang verstößt klar gegen § 1 UWG und das Irreführungsverbot des § 2 UWG. Darüber hinaus ist in § 28a UWG ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, im geschäftlichen Verkehr für Eintragungen in Verzeichnisse mit Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein (neues und privates) Vertragsanbot handelt.

Der Schutzverband ist hier bereits eingeschritten, betroffene Unternehmen, welche diese Aussendung irrtümlich zurückgeschickt haben, können sich an office@schutzverband.at wenden.

Stand: 29.01.2021

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