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Rückforderungen der Kurzarbeitsbeihilfe

In letzter Zeit häufen sich Rückforderungen der Kurarbeitsbeihilfe, weil der abschließende Durchführungsbericht zum Beispiel nicht korrekt bzw. nicht fristgerecht an das AMS übermittelt wurde oder Lehrlinge nicht in ausreichendem Umfang Aus- und Weiterbildungskurse absolviert haben. Hier erfahren Sie, was Sie tun sollten, um Rückforderungen der Kurzarbeitsbeihilfe zu vermeiden.

Das sollten Sie tun, um Rückforderungen der Kurzarbeitsbeihilfe zu vermeiden 

  1.  Korrekte und fristgerechte Übermittlung der Durchführungsberichte:
    In letzter Zeit häufen sich Rückforderungen der Kurzarbeitsbeihilfe, weil der abschließende Durchführungsbericht nicht korrekt bzw. nicht fristgerecht an das AMS übermittelt wurde. Das betrifft insbesondere jene Fälle, in denen Unternehmen die Durchführungsberichte (aus den Phasen 1 - 5) nicht fristgerecht übermitteln bzw. Verbesserungsaufträgen zu unzureichenden Durchführungsberichten - die das AMS über das eAMS-Konto erteilte - nicht nachkommen.

    Es geht dabei nicht nur um den Durchführungsbericht der aktuellen Phase 5, sondern um Durchführungsberichte aus allen bisherigen Kurzarbeitsphasen. Aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist das AMS dazu verpflichtet, in derartigen Fällen die gesamte Kurzarbeitsbeihilfe für den betreffenden Projektzeitraum zurückfordern! 

    Um diesbezügliche Rückforderungen zu vermeiden, möchten wir daran erinnern, die Durchführungsberichte fristgerecht zu legen bzw. dass auf allfällige Verbesserungsaufträge zu Durchführungsberichten, die im eAMS-Konto einlangen, nicht vergessen werden sollten. 

    Frist:
    Die Förder-Richtlinie sieht vor: „Der Durchführungsbericht ist nach Ablauf der Behaltefrist vorzulegen. Ist keine Behaltefrist vereinbart, ist der Durchführungsbericht nach Ende des Kurzarbeitszeitraums vorzulegen“.

    Das bedeutet für die Praxis: Nach Ablauf der Behaltefrist ist der Durchführungsbericht unter Anwendung des vom AMS zur Verfügung gestellten Webtools zu erstellen und via eAMS-Konto bis zum 28. des auf das Ende der Behaltefrist folgenden Monats vorzulegen. Für den Fall, dass keine Behaltefrist vereinbart wurde, ist der Durchführungsbericht bis zum 28. des auf das Ende des Kurzarbeitszeitraums folgenden Monats vorzulegen.

    Praxiserfahrung:
    Viele Unternehmen, die nach Abschluss der Kurzarbeit das eAMS-Konto nicht mehr regelmäßig nutzen, übersehen derartige Verbesserungsaufträge und werden erst im Rahmen der Rückforderung auf die Korrekturnotwendigkeit von etwaigen (Formal)fehlern aufmerksam – bitte kontrollieren Sie ihren projektbezogenen eAMS-Posteingang.

    Umsetzungs-Hinweis:
    Für die ersten beiden Phasen 1 und 2 war der Durchführungsbericht ein PDF-Formular, ab der Phase 3 eine Webanwendung. Alle 3 Varianten (Link zur Webanwendung sowie Download Phase 1 und 2 werden auf der AMS-KUA-Webseite unter "Downloads Kurzarbeit" angeboten

  2. Lehrlinge in Kurzarbeit

    Lehrlinge in Kurzarbeit müssen verpflichtend während der Hälfte der Ausfallzeit in Aus- und Weiterbildungskurse absolvieren. 

    Bei nicht ausreichender Umsetzung müssen Betriebe mit Rückforderungen rechnen. Erste Auswertungen haben ergeben, dass speziell im Tourismus die Verpflichtung nicht eingehalten wird. 
    Konkret wird vom AMS die Beihilfe für jene Ausfallstunden zurückgefordert, in denen entgegen der Verpflichtung keine Weiterbildung erfolgt ist.

 Die Eckpunkte der Ausbildungsverpflichtung kurz zusammengefasst:

  • 50 % der ausgefallenen Arbeitszeit (bezogen auf das Kurzarbeitsprojekt) ist für ausbildungs- bzw. berufsrelevante Maßnahmen zu nutzen.
  • Die Ausbildungsmaßnahmen werden gefördert, wobei 75 % der Kurskosten ersetzt werden. Mehr Infos auf www.lehre-foerdern.at
  • Die Ausbildungspflicht endet mit dem Monat vor der positiven Ablegung der Lehrabschlussprüfung.
  • Wenn im Durchschnitt über den gesamten Kurzarbeitszeitraum die Arbeitszeitreduktion mehr als 20 % beträgt, ist im Durchführungsbericht darzulegen, welche konkreten Maßnahmen mit welchem Ausmaß pro Lehrling stattgefunden haben.
  • Während eines Lockdowns entfällt die Verpflichtung zur Ausbildung. Das war zuletzt nur in den Monaten November und Dezember 2021 der Fall.