März 2020 - Förderung zum Arbeitnehmerschutz - jetzt beantragen!
Seit Beginn des Jahres 2020 wird die Beratung von Unternehmen zur Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen wieder gefördert
Seit Beginn des Jahres 2020 wird die Beratung von Unternehmen zur Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen wieder gefördert
Allgemeines
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht u.a. die Verpflichtung zur Evaluierung von Arbeitsplätzen vor. Darunter versteht man die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren durch den Arbeitgeber sowie die Festlegung von Maßnahmen zu ihrer Vermeidung.
Aufgabe der Betriebe
Der Arbeitgeber hat - wie bisher schon - im Zuge der Evaluierung sowohl arbeitsbedingte physische als auch psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, zu ermitteln.
Arbeitsbedingte psychische Belastungen sind alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen psychisch einwirken. Von psychischen Fehlbelastungen wird u.a. gesprochen, wenn Arbeitsbedingungen vorliege die erfahrungsgemäß zu Störungen des körperlichen und geistigen Wohlbefindens führen können.
Es ist möglich zur Evaluierung einen externen Berater beizuziehen. Beigefügt finden Sie dazu eine aktuelle Beraterliste der AUVA. Die Beratung durch diese Experten wird unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.
Details zur Förderung sowie die Beraterliste finden Sie --> HIER
Weitere Details zur Evaluierung im allgemeinen finden Sie --> HIER