Infos für Ausbildungsbetriebe
Checkliste für Betriebe, die zum ersten Mal einen Lehrling ausbilden
Checkliste für Ausbildungsbetriebe
1. Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen
- Feststellungsbescheid
Wenn Sie beabsichtigen erstmals Lehrlinge aufzunehmen oder in einem neuen Lehrberuf auszubilden bzw. seit Beginn des Lehrverhältnisses des letzten Lehrvertrags mehr als zehn Jahre vergangen sind, müssen Sie vor der Aufnahme eines Lehrlings bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg – Abteilung Lehrlingsstelle - Ausbildungsservice einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung (Feststellungsantrag) einreichen.
Der Antrag ist gebührenfrei und ganz einfach auszufüllen. Die Lehrlingsstelle prüft – unter Mitwirkung der Arbeiterkammer – ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung erfüllt. Ist dies der Fall, wird Ihnen ein so genannter Feststellungsbescheid ausgestellt, der bescheinigt, dass Sie Lehrlinge im entsprechenden Lehrberuf ausbilden können.
Weitere Informationen dazu: Feststellungsbescheid | Online-Beantragung eines Feststellungsbescheides - Ausbilder:innen-Kenntnisse
Der Lehrlingsausbilder/die Lehrlingsausbilderin muss eine Fachkraft im auszubildenden Beruf sein. Zudem ist eine Ausbilderprüfung bzw. ein Ausbildertraining notwendig (Anmerkung: Beim erstmaligen Ausbilden gibt es für den Nachweis der Ausbilderprüfung/des Ausbildertrainings eine Übergangsfrist von 18 Monaten). Sollte die entsprechende Person bereits eine gleichgestellte Ausbildung zu der Ausbilderprüfung haben, so muss sie diesen Kurs nicht mehr machen – die Gleichstellungsübersicht finden Sie hier.
2. Was Sie bei jeder Lehrlingseinstellung beachten sollten:
- Wesentliche rechtliche Voraussetzung für den Lehrling ist die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht von 9 Jahren.
- Lehrlinge ohne EWR-Staatsbürgerschaft benötigen eine Beschäftigungsbewilligung bzw. einen Befreiungsschein (jeweils beim AMS zu beantragen).
3. Lehrvertrag
- Die Anmeldung des Lehrvertrages hat bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Abteilung Lehrlingsstelle - Ausbildungsservice zu erfolgen. Nutzen Sie für die Lehrvertragsanmeldung die WKO-Online-Services.
Sofern Sie noch über keinen Zugang zu unseren Online-Services verfügen, ist als erster Schritt eine Registrierung durchzuführen - weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Anleitung sowie ergänzende Informationen auch auf folgender Website: Benutzerkonto - WKO.at. Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an die Benutzerverwaltungs-Hotline: T 0800 221 221 (Mo–Fr 8–20 Uhr und Sa 8–12 Uhr) | E benutzerverwaltung@wko.at.
Für die Anmeldung des Lehrvertrages besteht von Gesetzes wegen eine Frist von 3 Wochen ab Lehrbeginn. Es ist jedoch empfehlenswert die Lehrvertragsanmeldung sogleich durchzuführen, wenn Sie mit dem künftigen Lehrling alles vereinbart haben. Die Anmeldung zur Berufsschule wird durch die Lehrlingsstelle durchgeführt, sobald die Anmeldung des Lehrvertrages hier einlangt.
Anmerkung: Das Datum des Lehrbeginns ist jeweils der erste Tag im Unternehmen!
TIPP: Sobald Sie Ihren Online-Zugang erhalten haben, können Sie Anmeldungen von Lehrverträgen, Änderungen zu Ausbilder:innen etc. online vornehmen und haben über Lehre.fördern-Online-Service (LOS) einfachen Zugang zu Ihren Lehr(betriebs)förderungen.
4. Tipps Während der Lehre:
- Umfangreiche Erstinformationen zur Lehrlingsausbildung finden Sie u.a. in der WKO-Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe.
- Eine geplante und gut strukturierte Ausbildung und kurze Aufzeichnungen über den Lernfortschritt sichern den Ausbildungserfolg – Vorlagen für hilfreiche Ausbildungsdokumentationen.
Die WKV-Ausbildungsberater (Markus Felder und Peter Sandholzer) unterstützen Sie gerne bei der individuellen Ausbildungsplanung sowie -dokumentation und stehen auch bei Fragen rund um die Einstellung bzw. das Onboarding des Lehrlings etc. zur Verfügung. - Lehrlingswettbewerbe und Zwischenprüfungen bilden eine wichtige Hilfe zur Standortbestimmung für Ausbilder:in und Lehrling.
- Halten Sie Kontakt mit der Berufsschule und den Eltern, so können Sie Konflikte im Verlauf der Ausbildung verhindern oder rechtzeitig lösen.
- Eine Übersicht der zahlreichen Lehr(betriebs)förderungen seitens der WKO finden Sie HIER. Das WKV-Förderteam steht gerne für Detailfragen/individuelle Beratungen zur Verfügung: T 05522 305 7711 | E lehre.foerdern@wkv.at.
- Bei fordernden Situationen stehen Lehrlingen sowie Ausbilder:innen die Coaches von „Lehre statt Leere“ (kostenlos) zur Verfügung – Kontakt Vorarlberg: E vorarlberg@lehrestattleere.net | T 0664 837 8427.
- Erstinformationen zum Thema Auflösung eines Lehrverhältnisses: Vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses | Auflösungsformular.
5. Lehrabschlussprüfung & Weiterbeschäftigungszeit
- Der Lehrling kann im Regelfall frühestens 10 Wochen vor Lehrzeitende zur Lehrabschlussprüfung (LAP) antreten.
Weitere Informationen zur LAP: Generelle Informationen zur Lehrabschlussprüfung | Link zur Online-LAP-Anmeldung. - Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling nach Beendigung des Lehrverhältnisses 3 Monate - soweit nicht andere (längere) kollektivvertragliche Regelungen gelten - im Betrieb zu beschäftigen.
Weitere Informationen dazu: Weiterbeschäftigungszeit.
6. Informationen und Unterlagen
Für detaillierte Informationen und Beratung zu allen Fragen der Lehrlingsausbildung steht Ihnen das Team der Abteilung Lehrlingsstelle – Ausbildungsservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg gerne zur Verfügung.
T 05522/305 - 1155
E lehre@wkv.at
W wkv.at/lehre
WIFI Campus | Trakt B
Bahnhofstraße 24 | 6850 Dornbirn