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Weiterbildung während der Kurzarbeit für Lehrlinge

Kurzarbeit für Lehrlinge ist dann möglich, wenn die Ausbildung sichergestellt ist. Wenn der Arbeitszeitausfall im Kurzarbeitszeitraum mehr als 20% beträgt, sind mindestens 50% des Arbeitszeitausfalls für ausbildungs- bzw. berufsrelevante Maßnahmen zu verwenden

Dies können z.B. Ausbildungsverbünde mit anderen Lehrbetrieben oder externe Schulungsmaßnahmen bzw. externe Trainer sein, interne Ausbildungen zählen nicht. Die Kurse müssen zeitlich in die sonstige Arbeitszeit (ohne Kurzarbeit) fallen.

Am Ende der Kurzarbeit ist im Durchführungsbericht darzulegen, welche konkreten Maßnahmen pro Lehrling und in welchem Ausmaß stattgefunden haben, wenn die Arbeitszeitreduktion im Durchschnitt über den Kurzarbeitszeitraum mehr als 20 % beträgt.

Aufgrund vieler Anfragen zur Weiterbildungspflicht während der Kurzarbeit gibt es jetzt ein Weiterbildungsangebot vom Wifi.

WIFI-Folder

Fördermöglichkeiten:

Für diese Maßnahmen können Förderungen über die Lehrlingsstelle in Anspruch genommen werden. 

Über die besonderen Fördermittel informieren Sie das Förderteam der Lehrlingsstelle:

Martin Doppelmayer, T. 05522 305-313
Lampert Carmen, T. 05522 305-316
Hämmerle Judith, T. 05522 305-318    

Weitere Infos zur Kurzarbeit erhalten Sie in der Serviceabteilung Arbeitsrecht unter 05522 305-1122.