Fachgruppentagung der Holzindustrie
Freitag, 9. Oktober 2020, 15:00 Uhr, Vbg. Museumswelt, Frastanz

PROGRAMM
15:00 h Apero u Führung
17:00 h Fachgruppentagung
TAGESORDNUNG
- Begrüßung u Feststellung Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Beschluss Grundumlage 2021*
- Beschlussfassung Voranschlag 2021
- Delegierung der Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss an den Fachgruppen-Ausschuss bis 2025
- Bericht des Obmannes
- Aktuelle Berichte aus dem Fachverband
- Kooperation Säge u Forst - aktueller Stand
- Allfälliges
* zu 3) Beschluss Grundumlage 2021 gemäß WKG § 123
GU a:
- 3,29%o (davon 0,4%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitenden Industrie sowie aller übrigen Mitglieder.
- Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitende Industrie sowie allerübrigen Mitglieder: Euro 75,-
- 4,76%o (davon 3,16%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie.
- Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie: Euro 60,-
GU b:
- 0,25 Euro pro Festmeter Rundholzeinsatz des vorangegangenen Jahres (ausgenommen Industrie- und Energieholzsortimente gem. ÖHU).
- Mindestgrundumlage : Euro 15,-
Ruht (ruhen) die gem § 2 Abs 1 WKG mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die GU in Höhe von Euro 7,50 zu entrichten
Der Beschluss tritt mit 01.01.21 in Kraft