Erlebniswoche
Handwerk, Digitalisierung, Experimente & Co

Die Plattform unterstützt WIGEN, REGIOS und Gemeinden bei der Umsetzung einer Erlebniswoche.
Die Frage der Kinderbetreuung, wie auch die der Ferienbetreuung, stellt Eltern (insbesondere Eltern mit Kindern im Grundschulalter) immer wieder vor eine große Herausforderung. Auch unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewinnt das Thema Ferienbetreuung immer mehr an Bedeutung.
Das Programm soll Schüler im Alter von 8 bis 12 Jahren (3. und 4. Klasse Volksschule, 5. und 6. Klasse Mittelschule bzw. AHS-Unterstufe) ansprechen.
In der Erlebniswoche sollen folgende Schwerpunkte im Vordergrund stehen:
- Handwerk
- Digitalisierung
- Experimente
Wie könnte eine Erlebniswoche aussehen?
- Download Beispiel Ganztages Betreuung
- Download Beispiel Halbtages Betreuung
Wer könnten Ihre Partner für Ihre Erlebniswoche sein?
- Mitgliedsbetriebe der WIGE, REGIO etc.
- Digital Campus Vorarlberg
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.
Bei der Wirtschaftsgemeinschaft Walgau können Sie den Experimenten Anhänger für € 150,- pro Tag anmieten.
Wirtschaftsgemeinschaft Walgau
Kesseweg 5
6710 Nenzing
+43 5525 63 360
Sie möchten für Ihre Erlebniswoche individuelle Experimente Boxen?
Dann finden Sie hier hilfreiche Tipps, Downloads etc.
Forscherkiste reservieren | Pädagogische Hochschule St.Gallen (phsg.ch)
Download
Weitere Information, Unterstützung zum Thema MINT erhalten sie bei DI Andrea Huber, MBA, CMC I MINT-KOORDINATORIN
Kontakt: BIFO · Bildung und Beruf
Download Folder Vorlage
Download Inserat Vorlage
Download Briefpaper Vorlage
Download Kalkulation
Sponsoring/Kooperationspartner
Download Mustersponsoring Vertrag
Welche Förderungen gibt es und wie kommen Sie zu diesen
Förderung für die außerschulische Betreuung (vorarlberg.at)
Zur Gewährleistung der hohen Qualität und aus Sicherheitsgründen sollte die Teilnehmeranzahl limitiert werden.
Es steht dem Anbieter offen, ab und bis wann eine Betreuung angeboten wird. Die Öffnungszeiten sollten allerdings bedarfsgerecht angeboten werden.
Für den Anmeldeprozess ist es wichtig, sich im Vorfeld zu überlegen, welche Bring- und Abholzeiten es geben soll.
- Frühbetreuung
- Grundmodul
- Spätbetreuung
Beispiel:
Frühbetreuung 07.30 Uhr bis 08.45 Uhr
Grundmodul 08.45 Uhr bis 16.00 Uhr
Spätbetreuung 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Erlebniswoche eine Anmeldetool zur Verfügung das folgendes umfasst:
- Anmeldelink
- Erfassung der Teilnehmer mit automatischer Mailbestätigung
- Erfassung einer Warteliste mit automatischer Mailbestätigung
Wenn wir für Sie einen Anmeldelink erstellen sollen, melden Sie sich bitte bei Frau Nadine Piazzi.
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Nadine Piazzi
Wichnergasse 9
6800 Feldkirch
T +43 5522 305 355
piazzi.nadine@wkv.at
Das hochwertige und vielfältige Programm mit den Schwerpunkten Handwerk, Digitalisierung, Experimente, Spaß und Spiel soll durch ein qualifiziertes Team an Kinderbetreuern begleitet werden.
Die Eignung des erforderlichen Personals ist mittels Strafregisterbescheinigung nachzuweisen. Betreuungspersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei nichtdeutscher Muttersprache mindestens über das zertifizierte Sprachenniveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache“ (GER) verfügen (Leitfadensammlung für Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen Abschnitt A S.4)
Im § 9 der Landesrichtlinie ist definiert, welche Qualifikation die Betreuungspersonen aufweisen muss, damit sie seitens des Landes gefördert werden.
Strafregisterbescheinigung
Die Regelung zur Vorlage von Strafregisterbescheinigungen gilt für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind nicht volljährige Personen. Im Abstand von mindestens drei aber höchstens fünf Jahren sind vom Träger aktuelle Strafregisterbescheinigungen von der Mitarbeitenden einzuholen.
Wie viele Betreuerinnen und Betreuer müssen vor Ort sein?
Derzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage zur Gruppengröße/Betreuungsschlüssel in der außerschulischen Ferienbetreuung. Um jedoch eine förderliche Betreuung der Kinder gemäß KJH-G zu gewährleisten, wird aus pädagogischer Sicht auf Folgendes hingewiesen:
- Der Einsatz einer zweiten Betreuungsperson wird ab dem 17. Schüler empfohlen.
- Bei dem Einsatz von nur einer Betreuungsperson ist zu gewährleisten, dass diese ausschließlich für die Betreuung und Aufsicht der Schülerinnen und Schüler zuständig ist. Küchentätigkeiten und Reinigungsarbeiten (hauswirtschaftliche Tätigkeiten) können während der Betreuung der Kinder nicht von derselben Person durchgeführt werden.
- Bei einer Teilung der Gruppe wird eine zweite Betreuungsperson benötigt.
Wer können die Betreuerinnen und Betreuer sein bzw. welche Qualifikationen müssen diese mitbringen?
Download Stellenausschreibung
Download Werkvertrag
Link Aktuelle Richtlinien Land Vorarlberg
Wo und Wie melden Sie die Betreuer und Betreuerinnen an?
Link zum Firmen A bis Z Personalbüro
Wie sind die Arbeitszeiten?
Betreuer Entschädigung
Betreuereinschulung bzw. Vorbesprechung
Ebenfalls wird empfohlen, eine kleine Jause vormittags und/oder nachmittags anzubieten. Dies kann auch mit einer spielerischen Tätigkeit verbunden werden.
Beispiel: Vielleicht besuchen die Kinder im Zuge des Feriencamps einen Bäcker, dann könnte das Brot dort frisch gebacken werden.
Was deckt diese ab?
Kann ich diese temporär abschließen?
Der Standort sollte zentral gelegen oder jedenfalls gut erreichbar sein. Das Raumnutzungskonzept orientiert sich für gewöhnlich am pädagogischen Konzept der Betreuungseinrichtung. Die Räumlichkeiten sollten den kindgerechten Anforderungen entsprechen und vielfältig und flexibel nutzbar sein. (spielen, basteln, essen, lesen, turnen, musizieren, ausruhen, etc.). Empfohlen werden 2,5m² pro Kind.
Die für die außerschulischen Ferienbetreuung verwendeten Räumlichkeiten müssen im Hinblick auf
- Beschaffenheit und Größe,
- Sicherheit und Hygiene,
- Einrichtung und Ausstattung sowie
- Alter und Anzahl
der zu betreuenden Kinder entsprechen.
- Namensetiketten
- T-Shirt
- Urkunde Teilnehmer
- Packliste für Teilnehmer
- Sachsponsoring
- Familienfreundliche Unternehmen in Ihrer WIGE, Gemeinde oder REGIO
Gemäß §31 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (KJH-G) ist der Betrieb von Einrichtungen, die Kinder unter 14 Jahren regelmäßig und gegen Entgelt betreuen, der Landesregierung spätestens drei Monate vor Aufnahme des tatsächlichen Betriebs anzuzeigen. Darunter fällt auch die Ferienbetreuung.
Folgende Unterlagen sind gemäß §31 Abs. 3 KJH-G anzuschließen:
- Eine allgemeine Beschreibung der Ausrichtung der Einrichtung, insbesondere die Ziele und Grundsätze der Einrichtung und die geplanten Leistungen;
- Unterlagen zur Zielgruppe (Alter und Anzahl der zu betreuenden Kinder), Gruppengrößen sowie zum verwendeten Personal (Anzahl und Qualifikationsniveau);
- das der Einrichtung zu Grunde liegende pädagogische Konzept;
- planliche Darstellung und eine Beschreibung der für die Einrichtung verwendeten Räumlichkeiten.
Sobald die Dokumente beim Land Vorarlberg einlangen, werden sie auf ihre Vollständigkeit geprüft. Sind die Unterlagen vollständig, wird kontrolliert, ob die Räumlichkeiten, Ausstattung, Sicherheit etc. aus pädagogischer Sicht genehmigt werden können – oftmals bei einem Vorortbesuch. Es ist daher von Vorteil, wenn die Betriebsanzeige dem Land Vorarlberg schnellstmöglich und vollständig vorliegt. Die oben angeführten Unterlagen sind wesentliche Bestandteile der Anzeige und dürfen nicht vergessen werden. Darüber hinaus ist das Formular zum Betriebsanzeigeverfahren vollständig ausgefüllt beizuschließen.
Das Vorliegen einer betriebsanzeige ist eine der Förderungsvoraussetzungen nach § 6 lit. b der Landesrichtlinie.
Links und Downloads zum Anzeigeverfahren
Anzeige des Betriebs einer außerschulischen Betreuungseinrichtung (vorarlberg.at)