Innovationspreis 2021
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Innovationspreis 2021

Einreichfrist für innovative Projekte bis 12. März 2021 verlängert.

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13.03.2023

Land und Wirtschaftskammer verleihen zum 17. Mal den Innovationspreis für herausragende Leistungen der Vorarlberger Wirtschaft. Die Einreichfrist für innovative Projekte endet am 12. März 2021.

Die Corona-Pandemie hat vieles verändert und die heimischen Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Besonders vor diesem Hintergrund hat der Landespreis für Innovation nach diesem so schwierigen Jahr eine ganz besondere Bedeutung für die heimische Innovationslandschaft. Indem wir herausragende Leistungen heimischer Betriebe vor die Bühne holen und diese würdigen, zeigen wird damit auf, dass trotz aller Schwierigkeiten weiterhin Spitzenleistungen vollbracht werden und setzen damit ein positives Zeichen.

Erfolgreiche Jungunternehmen haben oftmals andere Voraussetzungen im Bereich der Innovation als bereits etablierte Betriebe. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, gibt es deshalb eine zusätzliche Kategorie „Vorarlberger Innovationspreis – Bester Newcomer“. Mit diesem Preis sollen junge, erfolgreiche Unternehmen ausgezeichnet werden, die eine für ihre Verhältnisse außerordentliche Innovationsleistung vollbracht haben.


WER KANN SICH UM DEN INNOVATIONSPREIS BEWERBEN?

Am Wettbewerb können Vorarlberger Unternehmen teilnehmen, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt und bereits auf den Markt gebracht haben. Erste Erfahrungen über die Auswirkungen der Innovation am Markt sollten bereits vorliegen.


PREISE UND AUSZEICHNUNGEN

Der Wettbewerb ist mit einem Preisgeld von jeweils 2.000 EUR pro prämiertem Unternehmen, Auszeichnung durch Urkunde und Trophäe sowie begleitenden PR-Maßnahmen (z.B. Videoclip, Medienbeitrag, etc.) dotiert und bringt zudem viel mediale Aufmerksamkeit mit sich. Darüber hinaus besteht die Chance, über den Landeswettbewerb am Staatspreis Innovation teilnehmen zu können.


NACH WELCHEN KRITERIEN WIRD BEWERTET?

Innovation, Unternehmerische Leistung und Wirkung der Innovation. Nähere Informationen dazu sind im Kriterienkatalog angeführt.


WIE KANN MAN AM INNOVATIONSPREIS TEILNEHMEN?

Bewerbungen sind von 6. Jänner bis 12. März 2021 möglich. Das Einreichformular bitte per E-Mail (wirtschaft@vorarlberg.at) an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten zusenden. Die Unterlagen werden nur der Jury zugänglich gemacht und unterliegen der strengsten Verschwiegenheitspflicht!

Weitere Details entnehmen Sie bitte den FAQ’s aus der Download-Box, für zusätzliche Informationen steht Ihnen Herr Mag. Marcel Nitz unter marcel.nitz@vorarlberg.at gerne zur Verfügung.