Änderungen der Bundesförderungen
Neue Richtlinien der aws und ÖHT per 1. Juli 2014
Mit 30. Juni 2014 liefen die Zuschussförderungen der aws und ÖHT planmäßig aus. Es wurden nun die neuen Förderungen in Kraft gesetzt. Rückwirkend per 1. Juli gibt es nun folgende Änderungen:
Bestimmungen betreffend Zeitpunkt der Antragstellung
Förderungen müssen vor Beginn der Arbeiten schriftlich beantragt werden. Als Beginn der Arbeiten ist nunmehr der Zeitpunkt der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, der Lieferung, des Baubeginns oder einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, definiert. Wobei hier der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. Dies gilt sowohl für die meisten Bundesförderungen der KPC, ÖHT und aws als auch für die Landesförderungen.
Förderungen der
Austria Wirtschaftsservice Gmbh (aws)
Die Zuschussförderung “Unternehmensdynamik“ wurde ersatzlos gestrichen.
JUNGUNTERNEHMERFÖRDERUNGEN:
Start-up-Scheck
- Zuschuss: € 1.000 für aktivierungspflichtige, neue Investitionen zwischen € 5.000 und € 20.000
- max. Projektzeitraum: 12 Monate
- Kleinrechnungen unter € 150 werden nicht mehr gefördert (bisher € 100)
Informationen inkl. Online-Antrag hier
Start-up-Prämie
- geschenkten Zuschuss von 10 % für aktivierungspflichtige, neue Investitionen zwischen € 20.100 und € 300.000 und
- rückzahlbaren Zuschuss von 12 % für aktivierungspflichtige, neue Investitionen zwischen € 300.100 und € 800.000. Eine Rückzahlungsverpflichtung erfolgt bei entsprechend erfolgreicher Unternehmensentwicklung.
- max. Projektzeitraum: 24 Monate
- max. Projektobergrenze: € 800.000
Informationen inkl. Antrag hier
Für beide Förderungen (Start-up-Scheck und Start-up-Prämie) gilt:
- 5 Jahre Jungunternehmerstatus! Das bedeutet, dass eine Antragstellung innerhalb von fünf Jahren ab Gründung/Übernahme des Unternehmens möglich ist.
- Die
Auszahlungsbedingungen müssen innerhalb von drei Monaten – beginnend mit dem
Ende des Projektzeitraumes – hergestellt werden.
aws-Garantien
Auch die aws-Garantieprogramme wurden überarbeitet.
- Alle Informationen zur Start-up-Garantie für Gründer/Übernehmer finden Sie hier.
- Alle Infos zu den aws-Garantien finden Sie hier.
Förderungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
Jungunternehmerförderung der ÖHT
Für Vorarlberger Tourismus- und Freizeitbetriebe gibt es seitens der ÖHT keine Jungunternehmerförderung mehr. Gründer und Übernehmer können aber weiterhin unverändert die Jungunternehmerförderung des Landes in Anspruch nehmen.
ÖHT-Förderungen für bestehende Unternehmen
Investitionen zwischen € 100.000 und € 700.000
- Einmalzuschuss in Höhe von 5 %
- Allerdings nur für Investitionen mit folgenden
Schwerpunkten:
- Betriebsgrößenoptimierung
- Barrierefreiheit
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Maßnahmen zur Neupositionierung
- Einrichtungen für Mitarbeiter
- Touristische Infrastruktur
Achtung: Modernisierungs- bzw. Renovierungsinvestitionen werden von der ÖHT nicht mehr gefördert!
Investitionen zwischen € 700.000 und € 1 Mio.
- „KMU-Impuls-Kredit“
Investitionen über € 1 Mio.
- ÖHT-Kredit bzw. ERP-Kredit
Alle Informationen zu den ÖHT-Förderungen finden Sie hier.
Förderservice
der Wirtschaftskammer
Dr. Heike
Müller
T 05522-305-312
M
mueller.heike@wkv.at