Änderungen der Landesförderungen
Folgende Änderungen gibt es per 1. Februar 2018 bei den Vorarlberger Landesförderunge

Kleingewerbeförderung
Wie bisher werden kredit- oder leasingfinanzierte Investitionsprojekte zwischen € 25.000 (bei Ein-Personen-Unternehmen € 15.000) und € 100.000 bei Erreichung von mindestens zwei Schwerpunkten (bei EPUs ist ein Schwerpunkt ausreichend) gemäß Richtlinie mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss vom Land Vorarlberg gefördert.
Es gibt per 1. Februar 2018 allerdings keine zwei Fördersätze mehr, sondern pauschal 8 % des geförderten Finanzierungsvolumens. Unabhängig davon ob Mitarbeiter eingestellt werden oder nicht!
Richtlinie und Förderantrag sind per 1. Februar hier abrufbar.
Wirtschaftsstrukturförderung
Wie bisher werden kredit- oder leasingfinanzierte Investitionsprojekte zwischen € 100.000 bzw. € 200.000 und € 750.000 bei Erreichung von mindestens zwei Schwerpunkten gemäß Richtlinie mit einem Zuschuss vom Land Vorarlberg gefördert.
Es gibt per 1. Februar 2018 allerdings keine zwei Fördersätze mehr (Zinszuschuss oder Einmalzuschuss), sondern pauschal 8 % des geförderten Finanzierungsvolumens. Unabhängig davon ob Mitarbeiter eingestellt werden oder nicht!
Außerdem wurden die Förderschwerpunkte „Schaffung zusätzlicher Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze“ sowie „Stärkung durch immaterielle Investitionen (Einführung oder Verbesserung von Planungs- oder Organisations-, Kontroll- bzw. Steuerungsinstrumenten, Engineering-Dienstleistungen)“ gestrichen. Zusätzlich werden jedoch neu nicht nur Produktinnovationen sondern auch Verfahrensinnovationen als Förderschwerpunkt akzeptiert.
Richtlinie und Förderantrag sind per 1. Februar hier abrufbar.
Weitere Informationen:
Dr. Heike Böhler-Thurnher
Förderservice Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9 | A-6800 Feldkirch
T +43- 5522 - 305-312 | F +43 - 5522 - 305-108
E boehler.heike@wkv.at | W http://www.wko.at/vlbg/foerderservice