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Antrag öko.check

Beratungsstufe 2 (weiterführende Umsetzungsberatung)

* bedeutet Pflichtfeld

Antragsteller:in

Bankverbindung

Beratung

Name & Adresse des Beratungsunternehmens

Haben Sie sich zusätzlich für eine geförderte Beratung im Rahmen des Vorarlberger Landesprogramms für betrieblichen Umweltschutz (Impuls 3) angemeldet? *

* Erfolgt eine zusätzliche Antragstellung im Rahmen des Vorarlberger Landesprogramms für betrieblichen Umweltschutz (Impuls 3) darf die Gesamtförderhöhe beider Förderprogramme (öko.check und Impuls 3) 100 % nicht übersteigen. Änderungen bzw. nach Antragstellung beantragte Förderungen sind der WKV unverzüglich bekannt zu geben.

Hinweise und Erklärungen

- Es gelten die Förderrichtlinien „öko.check Beratungsförderung der Wirtschaftskammer Vorarlberg“.

- Ich nehme zur Kenntnis, dass unvollständige oder falsche Angaben zur Ablehnung oder Rückforderung der Förderung führen können und dass auf diese Förderung kein Rechtsanspruch besteht.

- Ich bestätige, die „De-Miminis-Regeln“ über Förderungen einzuhalten.

- Ich bestätige, dass es sich bei dem antragstellenden Unternehmen um ein KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission zu Kleinunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung, zuletzt Bl. Nr. L 124 vom 20.5.2003, S. 36 ff (Empfehlungen der Kommission 2003/3/EG) handelt.

- Ich bestätige, dass für das antragstellende Unternehmen bzw. bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter kein Insolvenzverfahren anhängig ist und dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger nicht erfüllt sind.

- Ich bestätige, dass es zwischen dem antragstellenden Unternehmen und dem Beratungsunternehmen keine wirtschaftliche, wie personelle Verknüpfung im Sinne der aktuellen Förderrichtlinie gibt.

- Ich stimme der elektronischen Speicherung und Verarbeitung obiger Daten durch die Wirtschaftskammer Vorarlberg zu. Im Rahmen der Förderabwicklung und um eine unerwünschte Überförderung zu vermeiden, werden die Antragsdaten mit dem Energieinstitut Vorarlberg und dem Land Vorarlberg geteilt. Sie bleiben bis zur gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Details zur Datenschutzrichtlinie befinden sich hier