GO.DIGITAL

Die Digitalförderung der Wirtschaftskammer Vorarlberg

Lesedauer: 1 Minute

15.02.2024
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Um wettbewerbsfähig zu bleiben und weiterhin am Markt bestehen zu können, ist die Implementierung bzw. Adaptierung von digitalen Technologien für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) unverzichtbar. Dieser Vorgang bedarf aber oft externer Expertise und ist mit Kosten verbunden. Mit dem Förderprogramm GO.DIGITAL setzt die Wirtschaftskammer Vorarlberg einen wichtigen Impuls zur Digitalisierung – Beantragen Sie eine Förderung für die Beratung, Konzepterstellung oder für die Umsetzung.


GO.DIGITAL setzt sich aus zwei Förderpaketen zusammen:

GO.DIGITAL Beratungsförderung

Vorarlberger Expertinnen und Experten  aus den Bereichen Unternehmensberatung, IT-Dienstleistung oder Werbung unterstützen und analysieren den Ist-Zustand und die unternehmerische Strategie in den Themenfeldern

  • Geschäftsmodelle & Geschäftsprozesse,
  • E-Commerce & Online-Marketing oder
  • IT- & Cybersecurity

Förderung:
Die Maximalförderung beträgt 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal jedoch EUR 1.000. 


GO.DIGITAL Umsetzungsförderung

Mit der Umsetzungsförderung werden Unternehmen bei der konkreten Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie finanziell unterstützt. Gefördert  werden Projekte mit aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der „GO.DIGITAL Beratungsförderung“ stehen und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung folgender Schwerpunkte leisten:

  • Geschäftsmodelle & Geschäftsprozesse
  • E-Commerce & Online-Marketing oder
  • IT- & Cybersecurity

Voraussetzung für die Umsetzungsförderung ist, dass vorab eine geförderte Beratung im Rahmen der „GO.DIGITAL-Beratungsförderung“ in Anspruch genommen wurde.

Förderung:
Die Maximalförderung beträgt 20 Prozent der förderbaren Kosten, maximal jedoch 6.000 Euro. Gefördert werden Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens 3.000 bis maximal 30.000 Euro. Projekte, deren Kosten die 30.000 Euro übersteigen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag für die Umsetzungsförderung frühestens mit Abrechnung der Beraterförderung gestellt werden kann!

Im gesamten Fördertopf befinden sich 300.000 Euro. Es gilt das First-Come-First-Serve-Prinzip.  Wurde das Beratungs- und/oder Investitionsprojekt durch andere Förderprogramme des Landes oder Bundes gefördert, ist eine GO.DIGITAL-Antragstellung nicht möglich (keine Doppelförderung). Ebenso ist eine Antragstellung nicht möglich, wenn andere Fördermöglichkeiten des Bundes oder Landes in Anspruch genommen werden können.


Wie funktioniert GO.DIGITAL?

Beratungsförderung, 4 Schritte
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Umsetzungsförderung, 4 Schritte
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