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Lkw-Fahrverbote A 12 Inntal Autobahn (Tirol): Sektorales Fahrverbot

Eingeschränkter Transport bestimmter Güter

Was ist ein sektorales Fahrverbot?

Das sektorale Fahrverbot verbietet den Transport bestimmter Güter auf der Straße.

Wo gilt das Fahrverbot?

Auf der Inntal Autobahn (A 12) von Langkampfen (km 6,35) bis Innsbruck/Ampass (km 72,00) in beide Fahrtrichtungen.

Für wen gilt das sektorale Fahrverbot?

Betroffen sind Lkw und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von mehr als 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der hzG beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Welche Güter sind betroffen?

  • Abfälle, die im Europäischen Abfallverzeichnis aufgenommen sind
  • Steine, Erden, Aushub
  • Rundholz, Kork
  • bestimmte Kraftfahrzeuge (Mopeds, Motorräder, Quads, Pkw, Kleinbusse, Lkw bis 3,5 t)
  • Nichteisen- und Eisenerze
  • Stahl, ausgenommen Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen
  • Marmor und Travertin
  • Fliesen (keramisch)

Wichtig: Seit 1.1.2020 weiters

  • Papier und Pappe
  • flüssige Mineralölerzeugnisse
  • Zement, Kalk und gebrannter Gips
  • Rohre und Hohlprofile
  • Getreide

Welche Fahrten sind vom sektoralen Fahrverbot ausgenommen (Auszug)?

  • Fahrten mit Kfz der Euroklasse 6, sofern die Zugehörigkeit zu dieser Abgasklasse durch eine Kennzeichnung des Kfz nach der IG-L-Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung nachgewiesen ist.
    Wichtig: Seit 1.1.2020 gilt diese Ausnahme jedoch nur unter der weiteren Voraussetzung, dass das Kfz nach dem 31.8.2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurde und dies durch ein im Fahrzeug mitgeführtes Dokument (z.B. Zulassungsschein) nachgewiesen ist.
  • Ziel- und Quellverkehr: Ausgenommen sind Fahrten mit Kfz, die in der festgelegten Kernzone be- oder entladen werden, sowie Fahrten mit Kfz, die in einer erweiterten Zone be- und entladen werden, sofern sie zusätzlich folgende Euroklassenvorgaben erfüllen und die betreffende Euroklasse außerdem durch eine entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeuges nach der IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung nachgewiesen ist:
    • seit 1.1.2023: Euroklasse 6
  • Fahrten mit Kfz im Vor- und Nachlaufverkehr zur Eisenbahnverladung (Nachweis durch ein entsprechendes Dokument erforderlich)
    • zum Bahnterminal Hall in Tirol (Zufahrt nur in Fahrtrichtung Osten, Abfahrt nur in Fahrtrichtung Westen)
    • zum Bahnterminal Wörgl (Zufahrt nur in Fahrtrichtung Westen, Abfahrt nur in Fahrtrichtung Osten)
  • Fahrten des Bundesheeres oder ausländischer Truppen, die sich in Österreich aufhalten, oder Fahrten von Hilfstransporten anerkannter Organisationen
  • Fahrten mit Kfz mit reinem Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie sowie Fahrzeuge mit monovalentem Erdgasantrieb

Welche Regionen umfasst die Kernzone?

Bezirke Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Kufstein, Schwaz

Welche Regionen umfasst die erweiterte Zone?

  • Österreich: Bezirke Kitzbühel, Landeck, Lienz, Reutte, Zell am See
  • Deutschland: Landkreise Bad-Tölz–Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Rosenheim (einschließlich Stadt), Traunstein
  • Italien: Bezirksgemeinschaften Eisacktal, Pustertal, Wipptal
  • Wichtig: Bis zum 31.12.2020 umfasst die erweiterte Zone bei Fahrten mit Kfz der Euroklasse 6, bei denen die Euroklasse durch eine entsprechende Kennzeichnung nachgewiesen ist, darüber hinaus die Bezirke Bludenz und Feldkirch, den Schweizer Kanton Graubünden und das Fürstentum Liechtenstein.

Wie muss die Kennzeichnung der vom Fahrverbot ausgenommenen Lkw erfolgen?

Bild der Abgasplakette Euro 6: Violette Plakette mit Beschriftung
© BM Abgasplakette Euro 6
Die Kennzeichnung muss seit 1.5.2017 durch Anbringung einer Abgasplakette (nach der Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung) am Fahrzeug erfolgen.

Rechtsgrundlage des sektoralen Fahrverbots?

Sektorales Fahrverbot-Verordnung (LGBl. Nr. 44/2016 idF. LGBl. Nr. 80/2022)

Übersichtskarte zum sektoralen Fahrverbot

Übersichtskarte sektorales LKW-Fahrverbot Tirol
© Abt. Verkehrsplanung Land Tirol Quelle: Abt. Verkehrsplanung Land Tirol
Stand: