Elektro-LKW von 3,5 bis 4,25 Tonnen hzG

Informationen zum Einsatz von LKW mit elektrischem Antrieb

Lesedauer: 1 Minute

Beim Einsatz von LKW mit elektrischem Antrieb, mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht (hzG) zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen, sind folgende Punkte zu beachten:

Aufgrund einer Spezialregel dürfen in Österreich E-LKW über 3,5 und bis 4,25 Tonnen hzG noch mit B-Führerschein gefahren werden. Das österreichische Führerscheingesetz sieht für E-LKW zum Ausgleich für die schweren Akkus folgendes vor:

  • Die Lenkerberechtigungsklasse B gilt bei rein elektrisch angetriebenen LKW unter bestimmten Bedingungen bis zu einem hzG von 4,25 Tonnen (anstelle der normalen Grenze von 3,5 Tonnen).
  • Seit 1. März 2022 braucht man dafür auch keine zusätzliche Ausbildung zu absolvieren. Es reicht, wenn man seit zwei Jahren die Lenkerberechtigung der Klasse B besitzt.

Wesentliche Punkte

Solche E-LKW sind aber trotzdem schwere LKW über 3,5 Tonnen hzG (Klasse N2). Allerdings muss dabei bedacht werden, dass andere Rechtsvorschriften keine vergleichbaren Erleichterungen vorsehen und daher durch das Überschreiten der 3,5 Tonnen-Grenze wesentliche zusätzliche verkehrsrechtliche Vorschriften auch für E-LKW maßgeblich werden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit hier eine Übersicht über wesentliche Punkte:

  • Die Lenkerberechtigung der Klasse B gilt nur innerhalb Österreichs über 3,5 bis 4,25 Tonnen hzG, man darf keine Anhänger ziehen.
  • Die höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit ist mit 70 km/h auf Freilandstraßen und 80 km/h auf Autobahnen limitiert - anstelle 100/130 km/h.
  • Zusätzlich ist auch ein elektronischer Geschwindigkeitsbegrenzer vorgeschrieben, der dafür sorgt, dass man mit dem Fahrzeug maximal 90 km/h fahren kann.
  • Grundsätzlich muss in LKW über 3,5 Tonnen hzG ein EU-Kontrollgerät eingebaut und verwendet werden. Zusätzlich zu anderen Ausnahmen gibt es speziell für E-LKW eine Ausnahme bei Verwendung im Umkreis von 50 km vom Unternehmensstandort. Fährt man weiter als 50 km vom Betriebsstandort weg, muss ein EU-Kontrollgerät eingebaut und verwendet werden.
  • Beim Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen wird die fahrleistungsabhängige Maut fällig (Road Pricing). Die Vignette (für LKW bis 3,5 Tonnen hzG) reicht nicht aus.
  • Über einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gelten auch zahlreiche LKW-Fahrverbotsregelungen – z. B. jene gegen den Mautausweichverkehr, Fahrverbote in verschiedenen Innenstädten usw.
  • Gewerbsmäßige Güterbeförderungsunternehmen fallen bei Einsatz von LKW über 3,5 Tonnen hzG in die Konzessionspflicht, dürfen solche Fahrzeuge also nicht im Rahmen des freien Gewerbes der Kleintransportunternehmen einsetzen.

Wir empfehlen daher, sich vor der Anschaffung von rein elektrisch angetriebenen LKW bis 4,25 Tonnen hzG sehr gut den beabsichtigten Einsatzbereich zu überlegen.

Stand: 30.05.2022