Corona-Kurzarbeit
Anleitung für Arbeitgeberbetriebe in Wien
VIDEO Ausfüllhilfe AMS-Antragsformular
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Achtung!
Ab 1. Juni 2020 müssen neue Kurzarbeitsbegehren grundsätzlich vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums eingereicht werden.
- AMS-Antragsformular ausfüllen (Downloads zur Kurzarbeit vom AMS Wien) und in diesem Formular auch die Begründung über wirtschaftlich Schwierigkeiten angeben („Verweis auf Corona und Folgemaßnahmen“)
- Sozialpartnervereinbarung - Betriebsvereinbarung (DOCX) oder Sozialpartnervereinbarung - Einzelvereinbarung (DOCX) ausfüllen.
- Das COVID-19 Kurzarbeitsbegehren (PDF vom AMS) muss gemeinsam mit der Sozialpartnervereinbarung (ohne Unterschrift der Sozialpartner) direkt bei der AMS-Landesgeschäftsstelle eingebracht werden.
- Alle Dokumente entweder
an das AMS per eAMS übermitteln - AMS bearbeitet Ihren Antrag
- Zur Ausstellung des eAMS Konto benötigt das AMS Wien folgende Unterlagen
- Vollmacht, unterschrieben von der Geschäftsführung - bestätigt den Super UserIn
- Vertretungsbefugnis wird von der/m SuperUserIn ausgefüllt und unterschrieben
- Lichtbildausweis des SuperUserIn benötigen (bitte einscannen)
- aktuellen Firmenbuchauszug
- AMS informiert Sie über die Entscheidung
- Die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe erfolgt im Nachhinein nach Vorlage der Abrechnung. Die Abrechnung erfolgt über das eAMS-Konto für Unternehmen.
- Handlungsanleitung der Sozialpartner
- AMS Infoseite mit Anleitung
- Änderung bzw. Beendigung der Kurzarbeit
FAQ Corona-Kurzarbeit: Alle Infos für Unternehmen