Befähigungsprüfung Baumeister
Prüfungstermine und Informationen zu Ihrer Prüfung in Wien
Voraussetzung
- Nachweis der Volljährigkeit (= älter als 18 Jahre)
- Einhaltung des Anmeldeschlusses zur Prüfung
- Anmeldung nur für ein komplettes Modul möglich
Inhalte, Anrechnungs-und Entfallsmöglichkeiten von Gegenständen oder Modulen entnehmen Sie bitte der gültigen Prüfungsordnung.
Aktuelle Prüfungstermine
Diese Prüfung besteht aus drei Modulen. Eine bestandene Prüfung bringt den Ersatz der Ausbilderprüfung.
Modul 1
- Bautechnische Grundlagen - schriftlich
Termin: 12.09.2022- Anmeldeschluss 15.07.2022
Kostenschlüssel: Euro 218, zzgl. 46 Euro Raumkosten
Gesamtkosten: Euro 264 - Bautechnologie 1 - schriftlich
Termin: 14.09.2022 - Anmeldeschluss 15.07.2022
Kostenschlüssel: Euro 218, zzgl. 46 Euro Raumkosten
Gesamtkosten: Euro 264 - Bautechnologie 2 - mündlich
Termin: ab 04.10.2022 - Anmeldeschluss 26.08.2022
Kostenschlüssel: Euro 175, zzgl. 22 Euro Raumkosten
Gesamtkosten: Euro 197 - Die genauen Termine richten sich nach der Kandidatenanzahl.
Modul 2
Schriftliche Gegenstände
- Hochbau
CAD-Termin und händisch
Termin: 28.08.2022 - Anmeldeschluss 15.07.2022
Kostenschlüssel: Euro 409, zzgl. 82 Euro Raumkosten, plus 60 Euro CAD-Gebühr/Woche
Gesamtkosten: Euro 491
- Baukonstruktion, Tiefbau und Baumanagement
CAD-Termin und händisch
Termin: 05.09.2022 - Anmeldeschluss 15.07.2022
Kostenschlüssel: Euro 409, zzgl. 82 Euro Raumkosten, plus 60 Euro CAD-Gebühr/Woche
Gesamtkosten: Euro 491 - Ob 2 od. 4 Wochen richtet sich nach der Kandidatenanzahl
Modul 3
Mündliche Gegenstände
- Rechtskunde für Baumeistergewerbe
Termin: ab 04.10.2022 - Anmeldeschluss 26.08.2022
Kostenschlüssel: Euro 146, zzgl. 22 Euro Raumkosten
Gesamtkosten: Euro 168
- Baupraxis und Baumanagement
Termin: ab 08.11.2022 - Anmeldeschluss 26.08.2022
Kostenschlüssel: Euro 146, zzgl. 22 Euro Raumkosten
Gesamtkosten: Euro 168 - Betriebsmanagement
Termin: ab 08.11.2022 - Anmeldeschluss 26.08.2022 - Kostenschlüssel: Euro 58, zzgl. 22 Euro Raumkosten
Gesamtkosten: Euro 80 - Gesamtsumme alle Module 1-3 Euro 2.123, exkl. CAD-Gebühr
Die Anzahl der mündlichen Prüfungstage hängt von der Anzahl der angemeldeten Kandidatinnen/Kandidaten ab und wird in der Einladung bekannt gegeben!
Da nur wenige Zeichenplätze für das händische Zeichnen vorhanden sind, steht dieser Termin nur für Wiederholungskandidatinnen/Kandidaten vom September des Vorjahres zur Verfügung. Für das CAD-Zeichnen sind ausreichend Arbeitsplätze vorhanden!
Befähigungsprüfungszeugnis
Wenn Sie alle 3 Module erfolgreich bestanden haben oder Gegenstände aufgrund von Vorkenntnissen entfallen konnten, beantragen Sie bitte Ihr Gesamtzeugnis.
Voraussetzungen zur Erlangung der Gewerbeberechtigung
Beachten Sie bitte dass für die Ausübung dieses Gewerbes auch
facheinschlägige Praxiszeiten notwendig sind.
Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation für das unbeschränkte Baumeistergewerbe (§ 94 Z 5 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:
- das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für das Baumeistergewerbe
und
- das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen oder Kulturtechnik und Wasserwirtschaft oder den erfolgreichen Abschluss eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier,
oder
- das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Architektur an einer Kunsthochschule und eine mindestens vierjährige fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier,
oder
- das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich der Bautechnik liegt, und eine mindestens vierjährige fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier,
oder
- das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tiefbau oder Maurer oder Zimmerer bzw. Zimmerei oder Schalungsbauer und eine mindestens sechsjährige, nicht im Rahmen eines Lehrverhältnisses zurückgelegte fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier,
oder
- das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer nicht o.a. angeführten berufsbildenden Schule oder ihrer Sonderformen einschließlich der Schulversuche, deren schwerpunktmäßige Ausbildung im Bereich der Bautechnik liegt, und eine mindestens sechsjährige fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier.