Eine junge Konditorin schmückt einen kleinen Kuchen mit einer Rose aus Zuckerzeug
© Christian Vorhofer | WKO

Corona-Folgen Ausbildungsverbund für die Wiener Hotellerie- und Gastronomiebranche

Waff und Lehre.Fördern übernehmen die Kosten für Verbundausbildung betrieblicher Lehrlinge

Lesedauer: 1 Minute

19.02.2024

Waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungs Fonds) und Wirtschaftskammer Wien haben gemeinsam mit den Sozialpartnern der Branche ein Modell für Ausbildungsverbünde entwickelt, das Lehrbetrieben die Ergänzung ihrer Lehrlingsausbildung für bestimmte Inhalte ohne Kosten ermöglicht.

Für welche Lehrberufe gibt es das Modell?

Dieses Modell gibt es aktuell für folgende Lehrberufe in Wiener Betrieben der Gastronomie und Hotellerie:

  • Koch/Köchin
  • Restaurantfachmann/-frau
  • Hotelkaufmann/-frau
  • Hotel-/Gastgewerbeassistent/in

Das bedeutet, Ihre Lehrlinge können bestimmte Inhalte bei der Ausbildungseinrichtung Weidinger & Partner ergänzen oder vertiefen.

Wie lange dauern die geförderten Ausbildungsmodule ?

Die Ausbildungsinhalte sind pro Lehrberuf in Module von 1 bis 4 Tagen gegliedert, die mehrmals pro Jahr angeboten werden. Pro Lehrling können auch mehrere Module gebucht werden.

Wer trägt die Kosten für den Ausbildungsverbund ?

Teilnehmenden Lehrbetrieben werden die Kosten für die Ausbildungsmodule sowie das anteilige Lehrlingseinkommen vom Waff refundiert. Der Waff vereinnahmt dafür die mögliche Verbundförderung von Lehre.fördern. Das Lehrverhältnis zwischen Lehrbetrieb und Lehrling bleibt aufrecht und wird danach weitergeführt. Die Lehrlinge werden durchgehend ausgebildet.

Wie kann ich als Lehrbetrieb am Verbundmodell teilnehmen?

Folgende Schritte sind erforderlich:

  1. Interessenmeldung an Weidinger & Partner senden
  2. Abschluss einer Verbundvereinbarung mit jedem Lehrling, für den der Ausbildungsverbund grundsätzlich genützt werden soll
  3. Übermittlung dieser Verbundvereinbarung an den Ausbildungsträger Weidinger & Partner.
  4. Rückmeldung seitens des Ausbildungsträgers Weidinger & Partner über die Förderbarkeit im Auftrag des Waff.
  5. Abschluss einer Ausbildungs- und Fördervereinbarung, mit dem die Dauer, Inhalte der Ausbildung, die Kostenübernahme und Refundierung des Lehrlingseinkommens vereinbart wird.


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